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Entwicklung der Energiepreise 2022 / 2023               Stand: 18.11.2022

Seit Anfang des Jahres 2021 steigen die Beschaffungskosten für Energie stetig und haben im August 2022 nie zuvor gekannte Höhen erreicht. In besonderem Maße ist der Energieträger Erdgas von dieser Entwicklung betroffen.
In dieser Kundeninformation haben wir die wichtigsten Hintergrundinformationen zur aktuellen Energiepreisentwicklung für Sie zusammengestellt.

Entwicklung der Energiepreise

  • Das Jahr 2020 stand unter dem Zeichen der Corona-Pandemie. Die zeitweisen Lockdowns und die damit verbundene Einstellung oder Reduzierung von Produktionen haben weltweit zu einer geringeren Nachfrage nach Rohstoffen und Energie geführt. Die Handelspreise dafür waren entsprechend niedrig.
  • Mit der Erholung der Konjunktur Anfang des Jahres 2021 stieg die Nachfrage wieder und damit auch die Preise.
  • Betroffen von den Preissteigerungen waren vor allem die „fossilen“ Energieträger Erdöl und Erdgas sowie die daraus erzeugten Produkte und Energien wie Kraftstoffe, Heizöl, Strom und Wärme.
  • Der Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 führte zu weiteren großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten.
  • Durch die starke Kürzung und schließlich komplette Einstellung der Gaslieferungen von Russland nach Europa wurde das Angebot drastisch verknappt, was die Preisentwicklung für Erdgas zusätzlich verstärkt hat.
  • So haben sich die Großhandelspreise für Erdgas im zeitweise mehr als verzehnfacht.
  • Dieser Preissteigerung müssen die Gaslieferanten und Stadtwerke Rechnung tragen und gestiegene Beschaffungskosten sowie weitere Preisbestandteile an ihre Kunden weitergeben.


Kostenkomponenten von Erdgas

  • Der Verbraucherpreis für Erdgas setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen.
  • Neben den Beschaffungs- und Vertriebskosten beinhaltet der Gaspreis weitere Preisbestandteile.
  • Hierzu gehören Mehrwertsteuer, Energiesteuer, CO2-Abgabe, Konzessionsabgabe und Netzentgelte sowie ab dem 01.10.2022 die Gasspeicher- und die Bilanzierungsumlage.

Gasumlagen zum 1. Oktober 2022

  • Zur Stützung des Gasmarktes und zur Sicherstellung der Erdgasversorgung werden ab 01.10.2022 zwei Umlagen je Kilowattstunde erhoben.
  • Die Umlagen dienen ausschließlich der Deckung „vorgelagerter Kosten“. Sie decken nicht die erhöhten Beschaffungs-kosten von Stadtwerken und anderen Gas-lieferanten an den Großhandelsmärkten!

Gaspeicherumlage

  • Zur Sicherung der Erdgasversorgung im Winter wurden Füllstandsvorgaben für die deutschen Gasspeicher definiert.
  • Die den verantwortlichen Unternehmen für die Umsetzung und Erreichung der Ziele entstehenden Mehrkosten werden als Gasspeicherumlage auf alle Verbraucher umgelegt. 
  • Die Umlage wird erstmalig zum 01.10.2022 erhoben und wurde auf 0,059 ct/kWh festgesetzt.
  • Sie ist befristet bis zum 01.04.2025 und kann alle sechs Monate angepasst werden.

Bilanzierungsumlage

  • Mit der Bilanzierungsumlage werden Fehlbeträge aus dem Einsatz von Ausgleichs- und Regelenergie im Gasnetz gedeckt. Diese sind erforderlich, um Differenzen zwischen physischer Einspeisung und Ausspeisung auszugleichen.
  • Die Umlage gibt es zwar schon länger, jedoch betrug sie in den letzten Jahren 0 ct/kWh. Ab Oktober 2022 wird sie auf 0,57 ct/kWh festgesetzt. Eine jährliche Anpassung ist möglich.

Auswirkungen auf die Erdgastarife der Stadtwerke Büdingen

  • Die Preisentwicklungen und die Einführung der Umlagen haben erhebliche Auswirkungen auf die Erdgastarife der Stadtwerke Büdingen.
  • Auf die staatlichen und gesetzlichen Abgaben einschließlich der o.g. Umlagen haben die Stadtwerke keinen Einfluss und müssen diese vollständig abführen.
  • Aufgrund der massiv gestiegen Handelspreise haben sich die Beschaffungskosten für Erdgas um ein Vielfaches gegenüber den Vorjahren erhöht.
  • Beides führt dazu, dass die Stadtwerke Büdingen ihre Erdgastarife anpassen müssen.
  • Nach einer Preisanpassung zum 1. Oktober 2022 aufgrund der Umlagen, ist eine weitere Anpassung zum 1. Januar 2023 aufgrund erhöhter Beschaffungskosten geplant.
  • Die Preisanpassungen betreffen sowohl die Tarife der Grund- und Ersatzversorgung wie auch die Tarife für Sondervertragskunden.
  • Alle Kunden der Stadtwerke Büdingen werden schriftlich über die Tarifänderungen informiert. Anschließend steht den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

Staatliche Entlastung von Gaskunden

  • Um die Mehrbelastung für Gaskunden abzumildern, wurden von der Bundesregierung bereits mehrere Entlastungsmaßnahmen ergriffen bzw. befinden sich in Vorbereitung.
  • So wurde zum einen der Mehrwertsteuersatz auf Erdgas zeitlich befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 von 19% auf 7% gesenkt.
  • Zum anderen wurde ein 2-Stufiges Entlastungspaket auf den Weg gebracht.
  • Dieses sieht eine einmalige Entlastung von Gaskunden im Dezember, sowie eine „Deckelung“ des Gaspreises für ein bestimmtes Verbrauchskontingent vor („Gaspreisbremse“).
  • Weitere Informationen zu den Entlastungen finden sie hier.
18.11.2022