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Datum: 02.04.2022

Frühwarnstufe Notfallplan Gas - Stand 02.04.2022

Hintergründe, aktuelle Lage und mögliche Auswirkungen


Am vergangenen Mittwoch (31.03.2022) wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Frühwarnstufe des „Notfallplans Gas“ ausgerufen. Hintergrund ist der anhaltende Krieg in der Ukraine und die damit im Zusammenhang stehende mögliche Einstellung oder Einschränkung von Gaslieferungen aus Russland.

Welche Auswirkungen hat diese Frühwarnstufe es auf die Versorgung?

Deutschland bezieht rund 50% seines Erdgases aus Russland. Ein Belieferungsstopp oder ein „Embargo“ für russisches Erdgas hätte große Auswirkungen auf die Energieversorgung in Deutschland und weite Teilen Europas, da dieses Gas zurzeit nur in begrenztem Umfang durch andere Lieferungen ersetzt werden kann.
Bei der Ausrufung der Frühwarnstufe handelt es sich eine vorsorgliche Maßnahme im Rahmen eines mehrstufigen Notfallplans für den Fall einer Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit. Sie bedeutet NICHT, dass aktuell die Versorgung mit Erdgas gefährdet oder eingeschränkt ist. Es wurde ein Krisenteam, bestehend aus BMWK, verantwortlichen Behörden und Energieversorgern gebildet, das die Versorgungslage engmaschig beobachtet und bewertet. Darüber hinaus sind Gasversorgungsunternehmen ab sofort zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Lage in den Netzen und den Gasspeichern verpflichtet. Erst mit Ausrufen der Alarmstufe (Stufe 2) und anschließend der Notfallstufe (Stufe 3) sind aktive Eingriffe in die Versorgung vorgesehen.

Ist die Versorgung mit Erdgas aktuell gesichert?

Die Versorgung mit Erdgas wird von den verantwortlichen Stellen zurzeit als „gesichert“ bewertet. Selbst ein kurzfristiger Ausfall der Belieferung mit russischem Erdgas würde aktuell zu keinem Ausfall der Versorgung führen. Mit dem April beginnt nun die (hoffentlich) wärmere Jahreshälfte, in der der Heizenergiebedarf gering ist. Gasspeicher und Lieferungen anderer Lieferanten werden uns sicher „über den Sommer“ bringen.

Wie bin ich als Heizgaskunde betroffen?

Private Kunden, kleine Gewerbebetriebe sowie soziale und medizinische Einrichtungen sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz besonders geschützt. Für diese ist eine Unterbrechung der Versorgung nicht vorgesehen und auch nicht zu befürchten.
Nur größere Verbraucher wie z.B. Gewerbe- und Industriebtriebe, sogenannte „leistungsgemessene Kunden“, könnten bei einer Verschlechterung der Versorgungslage aufgefordert werden, ihren Verbrauch teilweise oder ganz einzustellen. Diese wenige Kunden in Büdingen werden von uns in der nächsten Woche persönlich kontaktiert, um die Möglichkeiten einer Leistungsreduzierung oder z.B. einer Umstellung auf andere Energiearten festzustellen.
Erst bei einer weiteren Eskalation der Lage und Ausrufen der Notfallstufe durch die Bundesregierung, würde die Bundesnetzagentur als „Bundeslastverteiler“ aktiv in die Versorgung eingreifen und gegebenenfalls die Abschaltung von Großverbrauchern anordnen.

Sollte ich meinen Verbrauch reduzieren und Gas sparen?

Die geopolitische Lage und damit auch die Belieferungssituation sind sehr unsicher und können sich kurzfristig ändern. Deshalb müssen heute schon Vorkehrungen getroffen werden, um auch im nächsten Winter die Versorgungssicherheit möglichst aller Verbraucher gewährleisten zu können. Neben der Sicherung alternativer Belieferungen, geht es vor allem um das frühzeitige Füllen der Gasspeicher.
Dies geht umso schneller, je mehr Gas in den Netzen – also beim Verbraucher – eingespart wird. Wir sollten also alle unseren Teil dazu beitragen und den Gasverbrauch im Rahmen des Möglichen senken.



Wir werden Sie über unsere Facebookseite und unsere Homepage auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen zur aktuellen Lage und eine FAQ-Liste finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.