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Allgemeine Informationen zum
Gasnetz der Stadtwerke Büdingen

Die Stadtwerke Büdingen betreiben als örtlicher Verteilnetzbetreiber ein Gasverteilnetz in der Stadt Büdingen und ihren Stadtteilen.

 

Das Gasnetz befindet sich in den Marktgebiet von THE Trading Hub Europe.

 

Vorgelagerter Netzbetreibeter ist die terranets bw GmbH.

Die Einspeisung erfolgt über 2 Netzkopplungspunkte.

Die Versorgung erfolgt mit Erdgas der Gasqualität H.

 

Grundversorger im Netzgebiet sind die Stadtwerke Büdingen.

 

Die Abrechnung erfolgt im Stichtagsverfahren zum 31.12. eines Jahres.

 

Betreibernummern

Netzbetreibernummer: 987 000 840 0002

Messdienstleister: 980 027 650 0003

Messstellenbetreiber: 980 027 640 0005

Netzbeschreibung

Versorgtes Gebiet / versorgte Stadtteile:

Büdingen (Kernstadt), Lorbach, Düdelsheim, Orleshausen, Wolf, Aulendiebach, Rohrbach, Büches, Calbach, Wolferborn, Eckartshausen, Rinderbügen

Marktgebiete

Net Connect Germany (H)

GASPOOL Balancing Services GmbH (H)

Netzkopplungspunkte 

Büdingen (Übernahmestationen Büdingen - Lipperts I)

Vorgelagerter Netzbetreiber: terranets bw GmbH

Maximale Einspeisekapazität Büdingen I 6000 m³/h

Versorgte Orsteile: Büdingen, Lorbach

ETSO / EIC - Code 37Z 0000 0000 4024 Q

Büdingen II (Übernahmestation Büdingen - Lipperts II)

Vorgelagerter Netzbetreiber: terranets bw GmbH

Maximale Einspeisekapazität Büdingen II 5400 m³/h

Versorgte Ortsteile: Düdelsheim, Orleshausen, Wolf, Aulendiebach, Rohrbach, Büches, Calbach, Wolferborn, Eckartshausen, Rinderbügen

ETSO / EIC Code : 37Z 0000 0000 0189 E

Teilnetze

Keine separaten Teilnetze

Kapazitätsrelevante Arbeiten

Zurzeit nicht geplant

Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss

Verordnung über Allgmemeine Bedingungen für den Netzanschuss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung-NDAV)

Ergänzende Bedingungen zur NDAV (Netzanschluss Gas)

Technische Mindestanforderungen

Die technischen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 19 Absatz 2 sowie den anerkannten Regeln der Technik:

DVGW - Regelwerk

DIN - EN Norm

Afk - Empfehlungen

Die Stadtwerke Büdingen legen das DVGW Arbeitsblatt G 2000 "Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze" in der aktuell gültigen Fassung als "Technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb" für Anschlüsse an das Gasnetz fest.

Netzzugang

Netzentgelte

Preisblatt 2024

Anwendungsbeispiel 2024

Entgelt Messung Messstellenbetrieb 2024

Netznutzungsentgelte 2023

Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb 2023

Anwendungsbeispiele 2023

Netznutzungsentgelte 2022

Entgelte für Messung und Messtellenbetrieb 2022

Preisbaltt 2022


Konzessionsabgabe

Für Lieferungen an Erdgaskunden (gemäß Konzessionsabgabenverordnung KAV) sind die Stadtwerke Büdingen von der Stadt Büdingen zur Erhebung einer Konzessionsabgabe verpflichtet worden. Diese Konzessionsabgabe ist Bestandteil des Netzzugangsentgeltes und wird von den Stadtwerken Büdingen an die Stadt Büdingen abgeführt. Die Konzessionsabgabe wird für Lieferungen an Netzendkunden, deren Preis über dem Grenzpreis liegt zusätzlich zu den Netznutzungsentgelten fällig.

Die Konzessionsabgabe beträgt

  • für die Belieferung ausschließlich für kochen und Warmwasser 0,03ct/kWh.
  • bei sonstigen Tarifliferungen 0,03 ct/kWh.
  • für die Belieferung von Sondervertragskunden 0,03 ct/kWh.

Die vorgenannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe. Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen.

Grundversorger

Für das Netzgebiet der allgemeinen Gasversorgung wurde zuletzt zum 01.07.2021 gemäß §36 EnWG die Grundversorgerfunktion ermittelt. Für das Netzgebiet der Stadtwerke Büdingen sind die Stadtwerke Büdingen zum oben genannten Stichtag als Grundversorger festgestellt worden. Die Grundversorgerfunktion liegt somit für den Zeitraum 2022-2024 bei den Stadtwerken Büdingen. Die nächste Feststellung der Grundversorgerfunktion erfolgt zum 01.07.2024.


Erläuterung:

Nach § 36 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 13. Juli 2005 sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen gemäß § 36 Absatz 1 EnWG, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in der Niederdruck öffentlich bekannt zu geben, im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen.

Veröffentlichungspflichten / Netzstruktur

Länge des Gasleitungsnetzes (§27 GasNEV Abs. 2 Ziffer 1)
  • Niederdruckebene 96 km
  • Mitteldruckebene 6 km
  • Hochdruckebene 33 km
Länge des Gasleitungsnetzes in der Hochdruckebene nach Leitungsdurchmesserklassen (§27 GasNEV Abs. 2 Ziffer 2)
  • Klasse F 25 km
  • Klasse G 8 km
Im Vorjahr durch Weiterverteiler und Letztverbraucher entnommene Jahresarbeit (§27 GasNEV Abs. 2 Ziffer 3)
  • 11.167.323 m³/h
  • 128.759.230 kWh
Anzahl der Ausspeisepunkte je Druckstufe (§27 GasNEV Abs. 2 Ziffer 4)
  •  Niederdruck: 3.753
  •  Mitteldruck: 18
  •  Hochdruck: 14
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen (§27 GasNEV Abs. 2 Ziffer 5)
  • 4.220 m³
  • 48.532 kWh

Zeitpunkt des Auftretens: 26.01.2022, 9:00 Uhr

Gasbeschaffenheit / Brennwert Hs, n

Standardlastprofile

§40 GasNZV Abs.1 Ziffer 9

Für Kunden ohne Leistungsmessung kommen standardisierte Lastprofile zur Anwendung. Die Stadtwerke Büdingen verwenden die Standardlastprofile der Technischen Universität (TU) München Version 2005.

Gasnetzkarte