Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten
Die Stadtwerke Büdingen erheben für die Lieferung von Wasser und Erdgas sowie die Entsorgung von Abwasser monatliche Abschläge und stellen jährlich eine Endabrechnung über das jeweilige Vorjahr. Je nach Kundenwunsch werden die Beträge von Ihrem Konto abgebucht, von Ihnen überwiesen oder können bar bei uns innerhalb der Zahlungsfristen eingezahlt werden.
Sollte es bei Ihnen einmal zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, warten Sie nicht bis wir Sie schriftlich anmahnen oder wir eine Sperrung androhen müssen. Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung!
Was passiert, wenn ich nicht pünktlich zahle?
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Wenn Sie das Zahlungsziel des Abschlags oder der Abrechnung überschritten haben, erhalten Sie von uns eine Zahlungserinnerung / Mahnung mit Fristsetzung. Die Zahlungserinnerung ist kostenpflichtig.
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Gleiches gilt für Rücklastschriften aufgrund mangelnder Kontodeckung bei erteiltem SEPA-Mandat.
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Ist bis zum Ablauf der Frist keine Zahlung bei uns eingegangen, erhalten Sie von uns eine ebenfalls kostenpflichtige Sperrankündigung (Sperrung innerhalb von 3-5 Tagen).
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Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch eine Bareinzahlung zu unseren Geschäftszeiten möglich, da Über-weisungen ggf. nicht mehr rechtzeitig auf unserem Konto eingehen oder bearbeitet werden können.
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Wir empfehlen Ihnen, die gesetzten Zahlungsfristen einzuhalten, da die Sperrung bzw. Einstellung der Versorgung nicht unerhebliche Kosten nach sich zieht.
Was bedeutet Sperrung / Einstellung der Versorgung?
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Die Einstellung der Versorgung erfolgt durch Absperrung vor dem Haus bzw. Sperrung oder Ausbau des Zählers. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Entnahme von Trinkwasser bzw. Erdgas nicht mehr möglich.
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Die Gebühr für die Sperrung und spätere Entsperrung beträgt 40,- €.
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Erst wenn der rückständige Betrag inklusive Sperrgebühr vollständig bei uns eingezahlt wurde, kann der Anschluss wieder entsperrt werden. Im Fall einer Sperrung ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung nicht mehr möglich!
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Bei gesperrten Gasanschlüssen ist darüber hinaus vor der Wiederinbetriebnahme eine Überprüfung der Hausinstallation durch ein eingetragenes Installationsunternehmen zwingend erforderlich (Dicht-heitsprüfung nach TRGI). Die Kosten hierfür belaufen sich auf schätzungsweise 200,- bis 250,- €.
Wie kann ich eine Sperrung verhindern?
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Sollten Sie z.B. aufgrund einer hohen Nachzahlung aus der Jahresabrechnung den fälligen Betrag nicht fristgerecht oder in einer Summe begleichen können, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf.
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Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen eine Ratenvereinbarung anbieten. Diese erstellen wir gerne individuell mit Ihnen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt einmalig 20,-€.
Wer kann mir noch bei Zahlungsschwierigkeiten helfen?
- Bei größeren und andauernden finanziellen Schwierigkeiten empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme zu Experten. Kostenfreie Beratungen bieten u.a. an:
Jobcenter Büdingen, Gymnasiumstraße 2, 63654 Büdingen, 06042 / 957-0
Caritasverband Gießen e.V., Außenstelle Büdingen, Gymnasiumstr. 5, 63654 Büdingen, 06042 / 3922
Diakonisches Werk Wetterau, Saarstraße 55, 61169 Friedberg, 06031 / 7252-0
Christl. Schuldnerberatung Gelnhausen e.V., Frankf. Str. 16-18, 63571 Gelnhausen, 06051 / 9120002