Sprungziele
Inhalt
Datum: 30.09.2022

Entlastung für unsere Kunden: Gaspreisbremse statt Gasumlage


Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung angekündigt, die ab dem 1. Oktober vorgesehene Gasbeschaffungsumlage zu stoppen. Stattdessen soll zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher eine sogenannte Gaspreisbremse eingeführt werden. Diese Entscheidung hat sich seit einigen Tagen angedeutet, kam dann aber doch in der Kürze und in ihrem Umfang überraschend.

Was das für Büdingen und die Kunden der Stadtwerke Büdingen bedeutet, möchten wir Ihnen hier gerne zusammenfassen:

Preiserhöhung zum 01.10.2022

Im August haben die Stadtwerke Büdingen ihre Kunden über eine Anpassung der Gastarife zum 1. Oktober informiert. Hintergrund für die Preiserhöhung war die angekündigte und politisch beschlossene Einführung von Gasumlagen. Da diese Umlagen von den Stadtwerken vollständig abzuführen wären, war zum damaligen Zeitpunkt eine Neukalkulation der Preise unumgänglich.

Während in der Berichterstattung und auch seitens der Politik in der Regel nur von DER Gasumlage die Rede war, handelt es sich tatsächlich um DREI Umlagen: die Beschaffungsumlage, die Speicherumlage und die Bilanzierungsumlage. In Summe sollten diese Umlagen netto 3,05 ct je kWh betragen. Um diesen Betrag sollten auch die Gaspreise der Stadtwerke Büdingen steigen.

Wegfall der Gas-Beschaffungsumlage

Aufgrund der angekündigten und beschlossenen Nicht-Einführung der Beschaffungsumlage können nun die Stadtwerke Büdingen ihre Preisanpassung zum 01.10.2022 um den dafür vorgesehenen Betrag von netto 2,42 ct je kWh reduzieren. Die beiden anderen Umlagen müssen aber weiter eingepreist werden, so dass die Preiserhöhung zum 01.10.2022 netto 0,63 ct je kWh betragen wird.

Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas

Ebenfalls wurde seitens des Bundestages das Gesetz zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme beschlossen. Der Steuersatz soll zeitlich befristet vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19% auf 7% gesenkt werden. Diese Steuersenkung soll zusätzlich die Verbraucher entlasten.

Auswirkungen auf die Gaspreise der Stadtwerke Büdingen

Alle oben genannten Entscheidungen haben Auswirkungen auf die Gaspreise der Stadtwerke Büdingen. Während die beiden verbleibenden Umlagen die Netto-Preise etwas erhöhen, reduziert die Mehrwertsteuer-Senkung die Brutto-Preise. Je nach Tarif reduzieren sich im Endeffekt die Brutto-Preise um 0,3 bis 1 ct je kWh gegenüber den Preisen vor dem 1. Oktober!!!

Unsere Preisblätter haben wir bereits entsprechend angepasst auf unserer Homepage veröffentlicht. Außerdem werden unsere Kunden Anfang Oktober persönlich angeschrieben und über die neuen Preise informiert.

Nach unserem aktuellen Informationsstand sollen Stadtwerke berechtigt sein, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf die gesamte Abrechnungsperiode anzuwenden. Das würde bedeuten, dass Jahresverbräuche, die zum 31.12. abgerechnet werden, komplett mit 7% beaufschlagt werden. Soweit möglich werden wir diesen nicht unerheblichen Vorteil gerne an unsere Kunden weitergeben!!!

Gaspreisbremse

Gleichzeitig mit den Stopp der Gasbeschaffungsumlage hat die Bundesregierung auch die Einführung einer „Gaspreisbremse“ angekündigt. Neben den anderen Maßnahmen soll diese private Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Unternehmen und Industrie zusätzlich entlasten.

Über den Zeitpunkt der Einführung und deren Umfang bzw. Systematik liegen noch keine verbindlichen Aussagen vor. Insofern lässt sich auch noch nicht abschätzen, welche Entlastung tatsächlich erreicht werden kann. Nach unserem Wissensstand soll ein Gas-Grundbedarf je Haushalt festgelegt werden, für den der Gaspreis „gedeckelt“ wird. Der darüber hinaus gehende Bedarf würde dann zu dem Gaspreis des jeweiligen Versorgers abgerechnet werden. Aktuell ist eine Kommission mit der Erarbeitung beauftragt; mit Ergebnissen rechnen wir nicht vor Ende Oktober.

Tarifanpassung zum 01.01.2023

Unabhängig vom Wegfall der Beschaffungsumlage, Senkung der Mehrwertsteuer und Einführung einer Gaspreisbremse werden die Stadtwerke Büdingen zum neuen Jahr ihre Gastarife erneut anpassen müssen. Hintergrund sind die derzeit hohen Beschaffungspreise an den Handelsmärkten, die wir an unsere Kunden weitergeben müssen.

Über die Höhe können wir zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen. Wir werden die Preise Anfang November final kalkulieren und anschließend unseren Kunden schriftlich bekannt geben.

Übermittlung der Zählerstände zum 30.09.2022

Auch wenn die Preisanpassung zum 01.10. nicht allzu groß ausfällt, möchten wir unsere Kunden doch dazu ermuntern, uns ihre Gas-Zählerstände zum 30. September mitzuteilen. Das vereinfacht die Abrechnung und macht die Abgrenzung genauer. Sie können dafür gerne diese Formular nutzen.