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Datum: 01.07.2020

01.07.2020: Stadtwerke Büdingen geben die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weiter


Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und zur Stärkung der Konjunktur haben Bundestag und Bundesrat zum 01.07.2020 eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) beschlossen. Gesenkt wird der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16%, der reduzierte Steuersatz von 7% auf 5%.

Selbstverständlich wird diese Senkung an unsere Kunden weitergegeben.

Was bedeutet das für unsere Kunden?

  • Die Lieferung von Erdgas und Leistungen rund um die Gasversorgung werden mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 16% (19%) beaufschlagt.
  • Für die Wassergebühren und Leistungen rund um die Wasserversorgung gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 5% (7%).
  • Die Abwassergebühren sind ohnehin von der Mehrwertsteuer befreit.

Von Seiten der Kunden muss nichts unternommen werden. Auch Zählerstände werden nicht benötigt.

Was bedeutet das für die Abrechnung? Welcher Steuersatz wird zu welchem Abrechnungstag berechnet?

Abrechnungen bis zum Stichtag 30.06.2020 werden mit dem regulären Steuersatz (19% bzw. 7 %) berechnet.

Abrechnungen mit den Stichtag zwischen dem 01.07.2020 bis voraussichtlich 31.12.2020 werden mit dem reduzierten Steuersatz (16 % bzw. 5%) abgerechnet.

Die Höhe Abschläge bleibt unverändert.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.