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Entlastungsmaßnahmen        Aktualisiert: 15.11.2023

Aufgrund der drastisch gestiegenen Erdgaspreise hatte die Bundesregierung im Jahr 2022 verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher ergriffen.
Hierzu gehören die zeitlich befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Erdgas, sowie die sogenannten "Dezemberhilfe 2022" und die "Gaspreisbremse 2023".

Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas

  • Der Mehrwertsteuersatz auf Erdgas wurde ab dem 1. Oktober 2022 von 19% auf 7% gesenkt. Diese Maßnahme ist zeitlich befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024.
  • Es gibt politische Beschlüsse der Bundesregierung, die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas bereits zum 31.12.2023 auslaufen zu lassen.
  • Hierzu ist jedoch eine Gesestzesänderung erforderlich. Das entsprechende Änderungsgesetz befindet sich in den parlamentarischen Bratungen.

Entlastungspaket für Gaskunden

  • Zusätzlich zur Senkung der Mehrwertsteuer wurde ein 2-stufiges Entlastungspaket  in Gesetzen verankert.
  • Hierdruch sollten Haushalte nd Unternehmen zusätzlich entlastet werden.
  • Die Entlastungen werden durch Mittel des Bundes finanziert.

Stufe 1: Einmalzahlung im Dezember 2022

  • In Stufe 1 des Entlastungspakets wurden Haushaltskunden sowie kleinere und mittlere Gewerbekunden durch einen Einmalbetrag im Dezember 2022 entlastet („Dezemberhilfe“).
  • Die Entlastung erfolgte durch Aussetzen des Einzugs des Abschlags im Dezember.
  • Der Einmalzahlung liegt das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) zugrunde.

Stufe 2: "Gaspreisbremse" 2023

  • Die zweite Stufe des Entlastungspakets "deckelt" den Gaspreis für ein bestimmtes Verbrauchskontingent.
  • Diese Entlastung ist zunächst zeitlich befristet bis zum 31.12.2023.
  • Sie soll aber nach derzeiteigen Kenntnisstand bis April 2024 verlängert werden.
  • Die erforderlichen nationalen Beschlüsse sollen im Dezember 2023 gefasst werden. Darüber hinaus ist noch eine Zustimmung der EU erforderlich.
  • Der Gaspreisbremse liegt das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) zugrunde.

Energieeinsparung

  • Trotz aller staatlicher Entlastungsmaßnahmen bleibt Heizen teuer. Schließlich wird der über das Grundkontingent von 80% hinaus gehende Verbrauch weiterhin zu den Vertragspreisen des Gasversorgers abgerechnet.
  • Alleine durch die konsequente Senkung der Raumtemperatur um 1°C können etwa 6% Energie eingespart werden.
  • Weitere Informationen zum Energiesparen finden Sie bei unseren Energiespartipps.