Anpassung bestehender Tarifkundenverträge an die Grundversorgungsverordnung für Erdgas
Mit Wirkung zum 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) in Kraft getreten. Mit gleichem Datum ist die bisher gültige Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) außer Kraft getreten. Die neue Verordnung ist Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen den Stadtwerken und Haushaltskunden , d.h. Letztverbrauchern, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerblich Zwecke kaufen. Darüber hinaus haben sie Geltung für Kunden, die im Rahmen der sog. Ersatzversorgung beliefert werden. Bisherige Tarifkundenverträge, die vor dem 12.07.2005 begründet wurden, passen die Stadtwerke an die Vorschriften der neuen Verordnungen und des Energiewirtschaftsgesetzes an. Für Nichthaushaltskunden gilt die neue Verordnung als Allgemeine Bedingung, soweit einzelvertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.