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Beiträge

Die Gemeinde erhebt zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen Beiträge.

Der Beitrag für die Wasserversorgungsanlage wird nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche bemessen.

Er beträgt netto 1,00 EUR (brutto 1,07 EUR) je m² Grundstücksfläche und je m² Geschossfläche.