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CO2-Preis

Ab dem 01.01.2021 werden in Deutschland fossile Brennstoffe mit einer Abgabe für die davon ausgehenden CO2-Emissionen belegt. Damit sollen Anreize für ein umweltschonendes Verhalten gesetzt werden. Der staatlich vorgegebene „CO2-Preis“ wird künftig genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert.

Auf eine Kilowattstunde Erdgas heruntergerechnet bedeutet dies für das Jahr 2021 zusätzliche Kosten von 0,54 Cent/kWh. Das entspricht etwa 10 Prozent der gängigen Erdgastarife.

Der „CO2-Preis“ soll die nächsten Jahre stufenweise weiter steigen, bis 2025 auf rd. 1,3 ct/kWh.