Wer kann mitmachen?
Bei der kommunalen Crowdfunding-Aktion der Stadtwerke Büdingen kann jeder, egal ob Verein, kulturelle oder soziale Einrichtung oder Initiative, Unternehmen, Gastronom, Künstler oder Selbstständige ein Projekt ins Leben rufen und dafür innerhalb von maximal 30 Tagen finanzielle Mittel von Unterstützern sammeln.
Die Projekte sollten in Büdingen realisiert werden, einen direkten Bezug zu Büdingen haben oder auch Büdinger Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Über die Zulassung von Projekten außerhalb von Büdingen entscheiden die Stadtwerke im Einzelfall.
Ausgeschlossen sind Projekte mit überwiegend politischem oder religiösem Hintergrund. Darüber hinaus behalten sich die Stadtwerke Büdingen vor, einzelne Projekte von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese der Unternehmensphilosophie widersprechen. Ein Rechtsanspruch zur Zulassung eines Projektes besteht nicht.
Jedes Unternehmen / jeder Verein kann nur ein Projekt einstellen.
Die Crowdfunding-Aktion der Stadtwerke Büdingen ist zunächst bis zum 31.07.2020 befristet.