Gasbeschaffungsumlage
- Ziel der Gasbeschaffungsumlage ist die finanzielle Stützung der gasimportierenden Unternehmen. Aufgrund der drastischen Reduzierung der Erdgaslieferungen aus Russland sind diese gezwungen, zur Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen Ersatzbeschaffungen zu wesentlich höheren Preisen vorzunehmen.
- Die Umlage wird erstmalig zum 01.10.2022 erhoben und soll Verluste aus der Ersatzbeschaffung ab diesem Zeitpunkt teilweise decken. Ab dem 01.10.2022 beträgt sie 2,419 ct/kWh. Sie ist befristet bis zum 01.04.2024 und kann alle drei Monate angepasst werden.