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Gasbeschaffungsumlage

  • Ziel der Gasbeschaffungsumlage ist die finanzielle Stützung der gasimportierenden Unternehmen. Aufgrund der drastischen Reduzierung der Erdgaslieferungen aus Russland sind diese gezwungen, zur Erfüllung ihrer Liefer­verpflichtungen Ersatzbeschaffungen zu wesentlich höheren Preisen vorzunehmen.
  • Die Umlage wird erstmalig zum 01.10.2022 erhoben und soll Verluste aus der Ersatzbeschaffung ab diesem Zeitpunkt teilweise decken. Ab dem 01.10.2022 beträgt sie 2,419 ct/kWh. Sie ist befristet bis zum 01.04.2024 und kann alle drei Monate angepasst werden.