Gasumlagen zum 1. Oktober 2022
- Zur Stützung des Gasmarktes und zur Sicherstellung der Erdgasversorgung werden ab 01.10.2022 zwei Umlagen je Kilowattstunde erhoben.
- Die Umlagen dienen ausschließlich der Deckung „vorgelagerter Kosten“. Sie decken nicht die erhöhten Beschaffungs-kosten von Stadtwerken und anderen Gas-lieferanten an den Großhandelsmärkten!
Gaspeicherumlage
- Zur Sicherung der Erdgasversorgung im Winter wurden Füllstandsvorgaben für die deutschen Gasspeicher definiert.
- Die den verantwortlichen Unternehmen für die Umsetzung und Erreichung der Ziele entstehenden Mehrkosten werden als Gasspeicherumlage auf alle Verbraucher umgelegt.
- Die Umlage wird erstmalig zum 01.10.2022 erhoben und wurde auf 0,059 ct/kWh festgesetzt.
- Sie ist befristet bis zum 01.04.2025 und kann alle sechs Monate angepasst werden.
Bilanzierungsumlage
- Mit der Bilanzierungsumlage werden Fehlbeträge aus dem Einsatz von Ausgleichs- und Regelenergie im Gasnetz gedeckt. Diese sind erforderlich, um Differenzen zwischen physischer Einspeisung und Ausspeisung auszugleichen.
- Die Umlage gibt es zwar schon länger, jedoch betrug sie in den letzten Jahren 0 ct/kWh. Ab Oktober 2022 wird sie auf 0,57 ct/kWh festgesetzt. Eine jährliche Anpassung ist möglich.