Hausanschlusskosten
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung der Anschlussleitungen ist der Gemeinde in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
Die Wasserversorgung der Stadt Büdingen ist in der Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 17.11.2006 geregelt.