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Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist und am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen möchte, erhält auf Antrag von der Gemeinde einen Wahlschein und die für eine Briefwahl notwendigen Unterlagen.

Ein Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,  Viele Kommunen stellen auch ein elektronisches Antragsformular auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Auch die Beantragung  z.B. durch E-Mail oder Telefax ist zulässig. Hierfür werden folgende Angaben benötigt:

  • Alle Vornamen
  • Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse

 

Der Wahlschein kann auch persönlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden, eine telefonische Antragsstellung reicht aber nicht aus.