Sprungziele
Inhalt

Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken Spielgeräte mit Geld- oder Warengewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Sie dürfen nur Spielgeräte aufstellen, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.
Zudem benötigen Sie die schriftliche Bestätigung der zuständigen Ordnungsbehörde über die Geeignetheit des Aufstellungsortes der Spielgeräte. Außerdem müssen Sie als Gewerbetreibender Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.