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Staatliche Entlastung von Gaskunden

  • Um die Mehrbelastung für Gaskunden abzumildern, wurden von der Bundesregierung bereits mehrere Entlastungsmaßnahmen ergriffen bzw. befinden sich in Vorbereitung.
  • So wurde zum einen der Mehrwertsteuersatz auf Erdgas zeitlich befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 von 19% auf 7% gesenkt.
  • Zum anderen wurde ein 2-Stufiges Entlastungspaket auf den Weg gebracht.
  • Dieses sieht eine einmalige Entlastung von Gaskunden im Dezember, sowie eine „Deckelung“ des Gaspreises für ein bestimmtes Verbrauchskontingent vor („Gaspreisbremse“).
  • Weitere Informationen zu den Entlastungen finden sie hier.