Staatliche Entlastung von Gaskunden
- Um die Mehrbelastung für Gaskunden abzumildern, wurden von der Bundesregierung bereits mehrere Entlastungsmaßnahmen ergriffen bzw. befinden sich in Vorbereitung.
- So wurde zum einen der Mehrwertsteuersatz auf Erdgas zeitlich befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 von 19% auf 7% gesenkt.
- Zum anderen wurde ein 2-Stufiges Entlastungspaket auf den Weg gebracht.
- Dieses sieht eine einmalige Entlastung von Gaskunden im Dezember, sowie eine „Deckelung“ des Gaspreises für ein bestimmtes Verbrauchskontingent vor („Gaspreisbremse“).
- Weitere Informationen zu den Entlastungen finden sie hier.