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Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl

  • bei Europa- und Bundestagswahlen bis 18.00 Uhr
  • bei Landtags- und Kommunalwahlen bis 13.00 Uhr

beantragt werden.

In besonderen Fällen, z.B. bei plötzlicher, schwerer Erkrankung kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.