Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl
- bei Europa- und Bundestagswahlen bis 18.00 Uhr
- bei Landtags- und Kommunalwahlen bis 13.00 Uhr
beantragt werden.
In besonderen Fällen, z.B. bei plötzlicher, schwerer Erkrankung kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.