- Die Stadt- / Gemeindeverwaltung übersendet den Antrag zur Ausstellung einer Glückwunschurkunde mindestens 6 Wochen vor dem Jubiläumstermin an die Staatskanzlei.
- Eine nachträgliche Ehrung ist nur möglich, wenn der Jubiläumstag nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
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