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Die Verwaltungsgebühr (jeweils inklusive Auslagen) beträgt 305,00 Euro für die erste Ausnahmegenehmigung und 161,00 Euro für jedes weitere Genehmigungsoriginal, das zeitgleich beantragt wird.

Für weitere Originalausfertigungen der Genehmigung bei Gleichheit des Antragstellers, die nachträglich beantragt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit (siehe Hinweis zur Gültigkeitsdauer in der Leistungsbeschreibung) eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 Euro (1/12 von 156,00 Euro, plus 5,00 Euro Auslagen) zu entrichten.