Anmeldung der Eheschließung (Prüfen der Voraussetzungen)
- 42,00 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
- 21,00 Euro wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
Erneutes Prüfen der Voraussetzungen (nach § 29 Personenstandsverordnung):
- 21,00 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
- 11,00 Euro wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
Für die Vornahme der Eheschließung in der Regel:
- 42,00 Euro in den Amtsräumen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 63,00 in den Amtsräumen, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
- 63,00 Euro außerhalb der Amtsräume, während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 94,00 Euro außerhalb der Amtsräume, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten