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Anmeldung der Eheschließung (Prüfen der Voraussetzungen)

  • 42,00 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
  • 21,00 Euro wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht 

Erneutes Prüfen der Voraussetzungen (nach § 29 Personenstandsverordnung):

  • 21,00 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
  • 11,00 Euro wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht 

Für die Vornahme der Eheschließung in der Regel:

  • 42,00 Euro in den Amtsräumen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
  • 63,00 in den Amtsräumen, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
  • 63,00 Euro außerhalb der Amtsräume, während der allgemeinen Öffnungszeiten
  • 94,00 Euro außerhalb der Amtsräume, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten