Nachfolgend aufgeführt finden Sie die in Regel notwendigen Dokumente. Bitte beachten Sie, nur bei entsprechender Gesellschaftsform Ihrer Firma ist ein Handels- oder Vereinsregisterausdruck sowie eine Kopie des Gesellschaftsvertrag erforderlich und damit auch nur bei ausländischen Firmen die Übersetzung des Handelsregisterauszug.
Nur bei einem zulassungspflichtigen Handwerk ist der Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich.
- Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Übersetzung Handelsregisterauszug
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer
- Vereinsregisterauszug
- Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Angabe eines vertretungsberechtigten Organs
- Gewerbe-Anmeldung (Antragsformular GewA 1)