Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung soll enthalten:
- Personalien (Name, Vorname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und -ort, Heimatanschrift bei Wohnsitz im Ausland) des Antragstellers
- ggf. Angaben zum Unternehmen (Firmenname, Sitz, Anschrift)
- Antragsinhalt (Durchführung von Taxenverkehr; Anzahl, Art und Sitzplatzzahl der vorgesehenen Fahrzeuge)
- ggf. Personalien (siehe oben) der für die Führung der Geschäfte bestellten Person (-en)
- Angaben darüber, ob der Antragsteller bereits eine Genehmigung für die Durchführung von Taxenverkehr besitzt oder besessen hat
- Ort, Datum, Unterschrift
Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die ein Urteil über die Zuverlässigkeit des Antragstellers und die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs ermöglichen.
Die Leistungsfähigkeit wird durch Vorlage folgender Bescheinigungen nachgewiesen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen.
- Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder einer anderen in § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) genannten Person. Bei Unternehmen, die keinen Jahresabschluss vorlegen können, ist eine von den vorgenannten Stellen bestätigte Vermögensübersicht vorzulegen. Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung oder der Vermögensübersicht darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Die Genehmigungsbehörde kann weitere Angaben und Unterlagen, insbesondere Vorlage eines Führungszeugnisses, verlangen.