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Energie-Härtefallfond

Informationen zum Härtfallfond Hessen

Die aktuellen Energiekosten stellen viele Verbraucher vor große Schwierigkeiten. Um zu verhindern, dass Kunden in Hessen von Gassperren betroffen sind, hat das Land Hessen zum 01.07.2023 den „Energie-Härtefallfond“ ins Leben gerufen. Die Leistungen aus diesem Fonds sollen Privatpersonen unterstützen, die wegen der Preissprünge auf den Energiemärkten unverschuldet in Not geraten sind,

Wer wird unterstützt?

Unterstützung können Kunden aus Hessen erhalten, welche ein niedriges Haushaltseinkommen haben, nicht ausreichend von den Entlastungsmaßnahmen des Bundes erfasst wurde und die eine Energiesperre nicht durch eigene finanzielle Mittel verhindern können.
Der Härtefallfonds kann jeweils einmalig pro Versorgungsvertrag bzw. Zählerstelle zur Vermeidung oder Aufhebung einer Gassperre in Anspruch genommen werden.
Auch Mieter haben die Möglichkeit den Härtefallfond in Anspruch zu nehmen.

Antragsstellung

Voraussetzung zur Antragstellung ist unter anderem die Beratung bei einer anerkannten Schuldnerberatung, Sozialberatung oder „Hessen bekämpft Energiearmut“ von der Verbraucherzentrale Hessen. Anträge können dann bei der Geschäftsstelle des Härtefallfonds – eingerichtet bei der Verbraucherzentrale Hessen – gestellt werden.

Beratungsstellen