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Hausanschluss und Installation

Die Stadt Büdingen bzw. die Stadtwerke Büdingen erheben gemäß § 13 Wasserversorgungssatzung der Stadt Büdingen für den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Wasserversorgung.

Der Aufwand für die Herstellung von Anschlussleitungen ist der Stadt bzw. den Stadtwerken in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten (§ 25).

Wasserversorgungssatzung der Stadt Büdingen

Potentialausgleich elektrischer Anlagen

Insbesondere bei älteren Gebäuden kommt es vor, dass zur Erdung bzw. zum Potentialausgleich elektrischer Anlagen (Hausinstallation) Hausanschlüsse und das Wasser- oder Gasrohrnetz genutzt werden. Dies war für Gebäude vor 1970 durchaus üblich, ist aber spätestens seit dem 01.10.1990 auch für Altbauten nicht mehr zulässig.

Die Erdung elektrischer Anlagen über das öffentliche Wasser- und Gasleitungsnetz ist nicht zulässig!

Alte metallene Wasser- und Gasleitungen sowie Hausanschlüsse werden in modernen Versorgungsnetzen bei einer Erneuerung oder Repa-ratur üblicherweise durch Leitungen aus Kunststoff (PE) ersetzt. Da Kunststoff elektrischen Strom nicht leitet, verliert damit das öffentliche Rohrnetz seine Funktion als „Schutzerdung“.

Bei elektrischen Anlagen, in denen Hausanschlüsse und Rohrnetz noch als Erder, Erdungs-leiter oder Blitzschutzerder verwendet werden sind daher ggf. Maßnahmen an der Elektroinstallation erforderlich. Ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahmen können z.B. bei einem Fehler in der Installation oder durch ein schadhaftes Gerät unter Umständen lebensgefährliche Berührungsspannungen auftreten.

Besteht für meine elektrische Anlage Handlungsbedarf?

Ob Ihre elektrische Anlage dem Stand der Technik entspricht, können wir nicht beurteilen.

Sofern Ihr Gebäude vor 1970 errichtet wurde und/oder Ihnen die Ausführung der Elektroinstallation nicht bekannt ist, empfehlen wir jedoch vorsorglich die Überprüfung Ihrer Installation durch ein zugelassenes Elektroinistallationsunternehmen.

Falls erforderlich, sollten Sie dieses beauftragen, Ihre elektrische Anlage auf den neuesten technischen Stand zu bringen.

Wer trägt die Kosten für die Anpasung?

Nach den einschlägigen Bestimmungen ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung, Instandhaltung und Sicherheit der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer / Eigentümer verantwortlich.

Anfallende Kosten für erforderliche Erneuerungs- oder Anpassungsmaßnahmen gehen zu seinen Lasten.

      

        

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadtwerke Büdingen nicht für Sach- oder Personenschäden haften, die infolge einer fehlerhaften Erdung der elektrischen Anlage entstehen.

          

Relevante Vorschriften:

DIN VDE 0100-410 „Schutz gegen elektrischen Schlag“

DIN VDE 0100- 540 „Erdung, Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter“

Wasserzählerbügel

Trinkwasserinstallationen (Wasserverbrauchsanlagen) müssen gemäß den jeweils geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden. Dies gilt auch für Zähleranlagen. In manchen älteren Gebäuden entsprechen die Zählerplätze nicht mehr den heutigen Anforderungen und müssen gegebenenfalls nachgebessert werden.

Was sind die Anforderungen an einen Zählerplatz?

Zählerplätze müssen so ausgeführt sein, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken können. Dies dient nicht nur dem Schutz des Zählers, sondern hilft auch, Undichtigkeiten an Leitungen und Schraubverbindungen zu vermeiden.

Unabhängig vom Zeitpunkt der Erstellung der Wasserinstallation gelten diese Anforderungen für alle Kundenanlagen.

Üblicherweise kommen sogenannte Wasserzählereinbaugarnituren („Wasserzählerbügel“) zum Einsatz. Diese gewährleisten nicht nur den spannungsfreien Einbau des Wasserzählers, sondern dienen auch dem elektrischen Po-tential¬ausgleich metallischer Leitungen und Armaturen vor und nach dem Zähler.

Wie hoch sind die Kosten und wer trägt diese?

Die Nachrüstung eines Wasserzählerbügels kostet inkl. Material und Montage rund 450 Euro.

Für die Herstellung und den Betrieb der Wasserverbrauchsanlagen (Hausinstallation einschließlich Zählerplatz) ist der Anschlussnehmer / Eigentümer verantwortlich. Anfallende Kosten für erforderliche Erneuerungs- oder Anpassungsmaßnahmen sind von ihm zu tragen.

Wer kann einen Zähllerbügel einbauen?

Die Nachrüstung eines Wasserzählerbügels erfolgt durch die Stadtwerke Büdingen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt nach Aufwand und auf Nachweis.

Wir beraten Sie gerne.

Relevante Vorschriften:

  • Wasserversorgungssatzung Stadt Büdingen
  • DIN EN 14154-2:2011-06 „Wasserzähler: Einbau und Voraussetzungen für die Ver-wendung“
  • DIN 1988 „Technische Regeln für Trink-wasser-Installationen (TRWI)“ • DVGW-Arbeitsblatt W406 „Volumen- und Durchflussmessung von kaltem Trinkwasser“