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Gartenpools - Entsorgung von Schwimmbadwasser

Nach dem Ende der Badesaison stellt sich für Poolbesitzer die Frage, wie das Wasser aus dem Gartenpool richtig zu entsorgen ist. Im Internet stößt man hierzu auf zahlreiche, teilweise widersprüchliche Aussagen. Oftmals wird das Versickern auf dem eigenen Grundstück unter bestimmten Bedingungen als Alternative zur Einleitung in den Kanal genannt.

Für das Bundesland Hessen gibt es hierzu einen eindeutigen Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Aktualisierung 2019). Dieser sieht als Regelentsorgungsweg für Schwimmbadwasser die Einleitung in einen Abwasserkanal vor.

Schwimmbadwasser = Abwasser

  • Bei Schwimmbadwasser handelt es sich um Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist und somit als Abwasser (Schmutzwasser) nach Wasserhaushaltsgesetz (§54 WHG) zu betrachten ist
  • Dieser Gebrauch besteht in einer Verunreinigung durch den Badenden und dem Einsatz chemischer Zusatzstoffe (z.B. Pflege- und Reinigungsmittel, Chlor, Algenschutz, Flockungsmittel etc.).
  • Für das Einleiten und Einbringen von Stoffen in Gewässer (auch ins Grundwasser) bedarf es nach Wasserhaushaltsgesetz (§8 und §9 WHG) einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde.
  • Da es sich bei den üblicherweise eingesetzten Stoffen überwiegend um wassergefährdende Stoffe handelt, wird davon ausgegangen, dass im Regelfall eine Erlaubnis zur Versickerung von Schwimmbadwasser ohne vorherige Behandlung nicht erlaubt werden darf.
  • Das Abwasser ist demnach ausschließlich der Abwasserbeseitigung zuzuführen.
  • Das Einleiten in ein Gewässer oder die Entwässerung / Verrieselung auf dem Grundstück ohne behördliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §103 WHG dar.

Entsorgung von Schwimmbadwasser über den Kanal

  • Sofern der Pool wie vorgesehen über Ihre Hausinstallation befüllt worden ist, werden die Abwassergebühren entsprechend dem Frischwasserverbrauch mit der Jahresabrechnung in Rechnung gestellt.
  • Die Befüllung von Pools über von der Abwassergebühr befreite Gartenwasserzähler ist aus o.g. Gründen zukünftig nicht mehr möglich.
  • Das Schwimmbadwasser ist über einen Schlauch, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Pumpe, einem Kanalschacht / Einlauf zuzuführen. In der Regel dürfte dies der Revisionsschacht auf Ihrem Grundstück sein.
  • Beim Einleiten in den Kanal ist jedoch zu beachten, dass Baugebiete spätestens seit 10 Jahren im sogenannten Trennsystem entwässert werden.
  • Das bedeutet, dass es neben dem Abwasserwasserkanal einen Regenwasserkanal in der Straße gibt, der unbelastetes Regenwasser in einen Vorfluter (Bach) einleitet. In diesen darf das Poolwasser nicht eingeleitet werden.
  • In Zweifelsfällen können Ihnen die Stadtwerke Büdingen Auskunft geben.

Verwendung und Entsorgung von Pflege-, Reinigungs- und Aufbereitungsmitteln.

  • Pflege-, Reinigungs- und Aufbereitungsmittel für Schwimmbäder und Pools sind oftmals als Gefahrstoffe deklariert.
  • Gefahrstoffe erkennen Sie an der Sicherheitskennzeichnung auf der Verpackung. z.B.:
  • Beim Umgang mit diesen Stoffen ist besondere Sorgfalt geboten.
  • Restmengen (z.B. aus angebrochenen Flaschen und Verpackungen) dürfen nicht über die Kanalisation entsorgt werden. Auch nicht verdünnt!
  • Sie sind über die dafür vorgesehenen Entsorgungswege (z.B. Schadstoffmobil) zu entsorgen
02.09.2020