Anschlussbedingungen
Für Netzanschlüsse im Netzgebiet der Stadtwerke Büdingen gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006.
Niederdruckanschlussverordnung-NDAV
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Büdingern zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Anpassung bestehender Tarifkundenverträge an die Grundversorgungsverordnung für Erdgas
Mit Wirkung zum 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) in Kraft getreten. Mit gleichem Datum ist die bisher gültige Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) außer Kraft getreten. Die neue Verordnung ist Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen den Stadtwerken und Haushaltskunden , d.h. Letztverbrauchern, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerblich Zwecke kaufen. Darüber hinaus haben sie Geltung für Kunden, die im Rahmen der sog. Ersatzversorgung beliefert werden. Bisherige Tarifkundenverträge, die vor dem 12.07.2005 begründet wurden, passen die Stadtwerke an die Vorschriften der neuen Verordnungen und des Energiewirtschaftsgesetzes an. Für Nichthaushaltskunden gilt die neue Verordnung als Allgemeine Bedingung, soweit einzelvertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.
Anpassung bestehender Netzanschlussverträge an die Niederdruck-Anschlussverordnung
Mit Wirkung zum 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten. Mit gleichem Datum sind die bisher gültigen Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Gasversor-gung von Tarifkunden AVBGasV außer Kraft getreten. Die neuen Verordnungen regeln die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Büdingen nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederdrucknetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben. Sie sind Bestandteil der Rechtverhältnisse über den Anschluss an das Netz der allgemeinen Versorgung und die Anschlussnutzung. Sie gelten für alle neuen sowie alle bestehenden Anschlussnutzungs- sowie Netzanschlussverhältnisse, die durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb bereits angeschlossener Grundstücke begründet worden sind oder begründet werden. Soweit Netzanschlussverträge vor dem 12.07.2005 begründet wurden, passen die Stadtwerke Büdingen diese vorbehaltlich § 29 Abs. 3 NDAV an die Vorschriften der neuen Verordnungen und des Energiewirtschaftsgesetzes an. Weitere Informationen über unsere aktuellen Erdgas- und Wasserprodukte entnehmen Sie bitte unseren Informationen im Internet unter www.stadtwerke-buedingen.de
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.