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Erdgastarife

Allgemein

Seit Anfang des Jahres 2021 steigen die Beschaffungspreise für Energie stetig und haben mittlerweile nie zuvor gekannte Höhen erreicht. In besonderem Maße ist der Energieträger Erdgas betroffen. Hauptursache für die Entwicklung im Jahr 2022 ist der Krieg in der Ukraine und die damit in Verbindung stehende Reduzierung der Erdgasbelieferung Europas durch Russland.

Aufgrund der zum 01.10.2022 neu eingeführten Gasspeicherumlage, der Bilanzierungsumlage sowie der deutlich gestiegenen Beschaffungskosten müssen leider auch die Stadtwerke Büdingen ihre Tarife für die Belieferung mit Erdgas anpassen. Diese Anpassung erfolgt voraussichtlich in zwei Stufen:

Mit einer ersten Preisanpassung zum 01.10.2022 werden die  Umlagen in den Tarifen berücksichtigt. Die Erlöse hieraus werden von den Stadtwerken Büdingen vollständig abgeführt.

Eine zweite Preisanpassung ist für den 01.01.2023 vorgesehen. Diese wird die höheren Beschaffungskosten beinhalten, die den Stadtwerken Büdingen für den Gaseinkauf für das Jahr 2023 entstanden sind bzw. noch entstehen werden.

Alle Bestandskunden werden fristgerecht schriftlich über die anstehenden Tarifänderungen informiert. Aufgrund des zustehenden Sonderkündigungsrechts besteht anschließend ausreichend Möglichkeit, den Tarif oder den Lieferanten zu wechseln.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Kundeninformation zur Entwicklung der Energiepreise 2022/2023.

Preisblätter ab 01.01.2023

Sondervertragstarife

Sondervertragstarife

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 1)

brutto 2)

Grundpreis

netto 3)

Grundpreis

brutto 2) 3)

Sonderverträge Haushalt und Gewerbe
Vertragliche Nennwärmeleistung
bis 29 KW (SV 1)
22,20 ct/kWh
23,75 ct/kWh
9,58 €/Monat
10,25 €/Monat
bis 51 KW (SV 2)
22,15 ct/kWh
23,70 ct/kWh
12,92 €/Monat
13,82 €/Monat
bis 72 KW (SV 3)
22,10 ct/kWh
23,65 ct/kWh
18,75 €/Monat
20,06 €/Monat
Sonderverträge Großkunden
Vertragliche Nennwämreleistung > 72 kW
Zählergröße < G40
22,05 ct/kWh
23,59 ct/kWh
27,08 €/Monat
29,89 €/Monat
Zählergröße >= G40
22,00ct/kWh
23,54 ct/kWh
83,33 €/Monat
89,16 €/Monat

1) Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh, die Konzessionsabgabe nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,03 ct/kWh; die CO2-Abgabe in Höhe von 0,55 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh nach §35e Energie-wirtschaftsgesetz und die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,570 ct/kWh.

2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist zeitlich befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024. Die Ab¬rechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Abrechnung gesetzlich festgesetzten Höhe berechnet.

3) Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wird, erhöht sich der monatliche Grundpreis um netto 3,00 €/Monat (brutto 3,21 €/Monat).

Allgemeine Preise Grundversorgung

Die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.

Die Abrechnung des Arbeitspreises erfolgt je nach abgenommener Jahresmenge entweder nach dem Grundversorgungstarif 1 oder dem Grundversorgungstarif 2. Der Grundversorgungstarif 1 gilt für eine abgenommene Jahresmenge bis 2.000 kWh. Bei einer abgenommenen Jahresmenge ab 2.001 kWh gilt der Grundversorgungstarif 2. Die Jahresabrechnung erfolgt automatisch nach der für den Kunden günstigeren Stufe.

Allgemeine Preise

Grundversorgung

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 2)

brutto

Grundpreis

netto

Grundpreis

brutto

Grundversorgungstarif 1
bis 2.000 kWh/a
26,05 ct/kWh
28,36 ct/kWh
4,17 €/Monat
4,46 €/Monat



50,04 €/Jahr
53,54 €/Monat

Grundversorgungstarif 1

ab 2.001 kWh/a
23,30 ct/kWh
24,93 ct/kWh
10,42 €/Monat
11,15 €/Monat



125,04 €/Jahr
133,79 €/Jahr

1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:

Erdgassteuer
0,550ct/kWh
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV)
0,030 ct/kWh
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) 0,550 ct/kWh
Gasspeicherumlage (§35e EnWG)
0,059 ct/kWh
SLP-Bilanzierungsumlage
0,570 ct/kWh
Saldo der einfließenden Belastungen
1,759 ct/kWh

Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.

2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwert¬steuer¬satz von 7%. Dieser redu¬zierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist zeitlich befristet vom 01.10.22 bis 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Abrechnung gesetzlich festgesetzten Höhe berechnet.

Allgemeine Preise Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung von Kunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.

Ersatzversorgung von Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie von beruflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Letztverbrauchern mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr im Niederdruck erfolgt zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung mit Erdgas im Versorgungsbiet der Stadtwerke Büdingen.

Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck erfolgt zu folgenden Allgemeinen Preisen:

Allgemeine Preise

Ersatzversorgung

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 1)

brutto 2)

Grundpreis

netto

Grundpreis

brutto 2)

Standardlastprofilkunden (SLP) ohne registrierte Leistungsmesung
10.001 bis 150.000 kWh/a
30,00 ct/kWh
32,10 ct/kWh
40,00 €/Monat
42,80 €/Monat
über 150.000 kWh
29,90 ct/kWh
32,00 ct/kWh
60,00 €/Monat
64,20 €/Monat
Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden)
> 1,5 Mio kWh/a
29,80 ct/kWh
21,89 ct/kWh
100,00 €/Monat
107,00 €/Monat

1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:


SLP Kunden
RLM-Kunden
Erdgassteuer
0,550 ct/kWh
0,550 ct/kWh
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV)
0,030 ct/kWh
0,030 ct/kWh
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) 0,550 ct/kWh
0,550 ct/kWh
Gasspeicherumlage (§35e EnWG)
0,059 ct/kWh
0,059 ct/kWh
SLP-Bilanzierungsumlage
0,570 ct/kWh
0,390 ct/kWh
Saldo der einfließenden Belastungen
1,759 ct/kWh
1,579 ct/kWh

Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.
Preisänderungen sind zum 1. und 15. eines Monats möglich und werden ausschließlich auf unserer Internetseite
veröffentlicht.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist zeitlich befristet vom 01.10.22 bis 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Abrechnung gesetzlich festgesetzten Höhe berechnet.

Preisblatt ab 01.10.2022

Preise gültig ab 01.10.2022

Arbeitspreis 1)

netto

Ct/kWh

Arbeitspreis 1)

brutto 2)

Ct/kWh

Grundpreis

netto

Euro/Monat 3)

Grundpreis

brutto 2)

Euro/Monat 3)

Grundversorgungstarif 1

(bis 2000 kWh)

Siehe Preisblatt "Grund- und Ersatzversorgung"


Grundversorgungstarif 2

(ab 2001 kWh)

Siehe Preisblatt "Grund- und Ersatzversorgung"


Sonderverträge

(Haushalt und Gewerbe)

Vertragliche Nennwärmeleistung

bis 29 kW (SV1)

bis 51 kW (SV2)

bis 72 kW (SV3)

 

 

 

8,93

8,90

8,87

 

 

 

9,56

9,52

9,49

 

 

 

9,58

12,92

18,75

 

 

 

10,25

13,82

20,06


 

 

 

Sonderverträge (Großabnehmer)

vertragliche Nennwärmeleistung

über 72 kW und Zählergröße <G40

 

 

8,82



9,44



27,08



28,98


 

Sonderverträge (Großabnehmer)

vertragliche Nennwärmeleistung

über 72 kW und Zählergröße >/= G40

   

  

8,78



9,39



83,33



89,16


1) Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh, die Konzessionsabgabe nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,03 ct/kWh, die CO2-Abgabe in Höhe von 0,55 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh nach §35e Energiewirtschaftsgesetz und die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,570 ct/kWh.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist zeitlich befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Abrechnung gesetzlich festgesetzten Höhe berechnet.
3) Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wird, erhöht sich der monatliche Grundpreis um netto 3,00 €/Monat (brutto 3,21 €/Monat).


Preisblatt 01.01.2022 bis 30.09.2022

Preise gültig ab 01.01.2022

Arbeitspreis 1)

netto

Ct/kWh

Arbeitspreis 1)

brutto 2)

Ct/kWh

Grundpreis

netto

Euro/Monat 3)

Grundpreis

brutto 2)

Euro/Monat 3)

Grundversorgungstarif 1

(bis 2000 kWh)

Siehe Preisblatt "Grund- und Ersatzversorgung"

Grundversorgungstarif 2

(ab 2001 kWh)

Siehe Preisblatt "Grund- und Ersatzversorgung"

Sonderverträge

(Haushalt und Gewerbe)

Vertragliche Nennwärmeleistung

bis 29 kW (SV1)

bis 51 kW (SV2)

bis 72 kW (SV3)

 

 

 

8,30

8,27

8,24


 

  

9,88

9,84

9,81

 

 

 

9,58

12,92

18,75


 

 

 

11,40

15,37

22,31

Sonderverträge (Großabnehmer)

vertragliche Nennwärmeleistung

über 72 kW und Zählergröße <G40

 

 

8,19

 

  

9,75

 

 

27,08

 

 

32,23

 

Sonderverträge (Großabnehmer)

vertragliche Nennwärmeleistung

über 72 kW und Zählergröße >/= G40

   

  

8,15


   

9,70

 

 

83,33

 

 

99,16

* vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen

1) Die Nettopreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh sowie die Konzessionsabgabe nach §2 Kon­zessions­abgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,03 ct/kWh.

Für das Jahr 2022 beinhalten die Preise darüber hinaus den gesetzlichen CO2-Preis.

2)    Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten den gesetzlichen Mehrwertsteuersatz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe berechnet.

3)    Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wird, erhöht sich der monatliche Grundpreis um netto 3,00 €/Monat (brutto 3,57 €/Monat).

Hinweis Grundversorger

Grundversorger im Sinne § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Netzgebiet der Stadtwerke Büdingen sind die Stadtwerke Büdingen.

Kundeninformation der Stadtwerke Büdingen


Anpassung bestehender Tarifkundenverträge an die Grundversorgungsverordnung für Erdgas

Mit Wirkung zum 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) in Kraft getreten. Mit gleichem Datum ist die bisher gültige Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) außer Kraft getreten. Die neue Verordnung ist Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen den Stadtwerken und Haushaltskunden , d.h. Letztverbrauchern, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerblich Zwecke kaufen. Darüber hinaus haben sie Geltung für Kunden, die im Rahmen der sog. Ersatzversorgung beliefert werden. Bisherige Tarifkundenverträge, die vor dem 12.07.2005 begründet wurden, passen die Stadtwerke an die Vorschriften der neuen Verordnungen und des Energiewirtschaftsgesetzes an. Für Nichthaushaltskunden gilt die neue Verordnung als Allgemeine Bedingung, soweit einzelvertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.

Anpassung bestehender Netzanschlussverträge an die Niederdruck-Anschlussverordnung

Mit Wirkung zum 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten. Mit gleichem Datum sind die bisher gültigen Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Gasversor-gung von Tarifkunden AVBGasV außer Kraft getreten. Die neuen Verordnungen regeln die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Büdingen nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederdrucknetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben. Sie sind Bestandteil der Rechtverhältnisse über den Anschluss an das Netz der allgemeinen Versorgung und die Anschlussnutzung. Sie gelten für alle neuen sowie alle bestehenden Anschlussnutzungs- sowie Netzanschlussverhältnisse, die durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb bereits angeschlossener Grundstücke begründet worden sind oder begründet werden. Soweit Netzanschlussverträge vor dem 12.07.2005 begründet wurden, passen die Stadtwerke Büdingen diese vorbehaltlich § 29 Abs. 3 NDAV an die Vorschriften der neuen Verordnungen und des Energiewirtschaftsgesetzes an. Weitere Informationen über unsere aktuellen Erdgas- und Wasserprodukte entnehmen Sie bitte unseren Informationen im Internet unter www.stadtwerke-buedingen.de

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.