Erdgastarife
Nachdem sich die Preise für Erdgas an den Handelsmärkte wieder stabilisiert haben, konnten auch die Stadtwerke Büdingen für das kommende Jahr Erdgas zu deutlich günstigeren Konditionen beschaffen.
Diese Vorteile im Energieeinkauf geben wir selbstverständlich gerne an unsere Kunden weiter und senken unsere Gaspreise auch wieder zum 01.01.2025.
Sollten Sie Ihr Gas noch in einem unserer Grundversorgungstarife beziehen, empfiehlt sich gegebenenfalls ein Wechsel in einen unserer deutlich günstigeren Sondervertragstarife für Haushalts-, Gewerbe- und Großkunden. Unsere Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne!
Preisblätter ab 01.01.2025
Sondervertragstarife
Sondervertragstarife |
Arbeitspreis 1) netto |
Arbeitspreis 1) brutto 2) |
Grundpreis netto 3) |
Grundpreis brutto 2) 3) |
Sonderverträge Haushalt und Gewerbe |
||||
Vertragliche Nennwärmeleistung |
||||
bis 29 KW (SV 1) |
10,80 ct/kWh |
12,85 ct/kWh |
9,58 €/Monat |
11,40 €/Monat |
bis 51 KW (SV 2) |
10,75 ct/kWh |
12,79 ct/kWh |
12,92 €/Monat |
15,37 €/Monat |
bis 72 KW (SV 3) |
10,70 ct/kWh |
12,73 ct/kWh |
18,75 €/Monat |
22,31 €/Monat |
Sonderverträge Großkunden |
||||
Vertragliche Nennwämreleistung > 72 kW |
||||
Zählergröße < G40 |
10,65 ct/kWh |
12,67 ct/kWh |
27,08 €/Monat |
32,23 €/Monat |
Zählergröße >= G40 |
10,60 ct/kWh |
12,61 ct/kWh |
83,33 €/Monat |
99,16 €/Monat |
1) Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh, die Konzessionsabgabe nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,03 ct/kWh; die CO2-Abgabe in Höhe von 1,00 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,25 ct/kWh nach §35e Energie-wirtschaftsgesetz und die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,00 ct/kWh.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.
3) Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wird, erhöht sich der monatliche Grundpreis um netto 3,00 €/Monat (brutto 3,21 €/Monat).
Allgemeine Preise Gundversorgung - vorläufig -
Die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.
Die Abrechnung des Arbeitspreises erfolgt je nach abgenommener Jahresmenge entweder nach dem Grundversorgungstarif 1 oder dem Grundversorgungstarif 2. Der Grundversorgungstarif 1 gilt für eine abgenommene Jahresmenge bis 2.000 kWh. Bei einer abgenommenen Jahresmenge ab 2.001 kWh gilt der Grundversorgungstarif 2. Die Jahresabrechnung erfolgt automatisch nach der für den Kunden günstigeren Stufe.
Die Preise der Grundversorgung zum 01.01.2025 sind bis zur Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vorläufig.
Allgemeine Preise Grundversorgung |
Arbeitspreis 1) netto |
Arbeitspreis 2) brutto |
Grundpreis netto |
Grundpreis brutto |
Grundversorgungstarif 1 |
||||
bis 2.000 kWh/a |
13,90 ct/kWh |
16,65 ct/kWh |
4,17 €/Monat |
4,96 €/Monat |
50,04 €/Jahr |
59,55 €/Monat |
|||
Grundversorgungstarif 1 |
||||
ab 2.001 kWh/a |
12,17 ct/kWh |
14,48 ct/kWh |
10,42 €/Monat |
12,40 €/Monat |
125,04 €/Jahr |
148,80 €/Jahr |
1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:
Erdgassteuer |
0,55 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV) |
0,03 ct/kWh |
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) | 1,00 ct/kWh |
Gasspeicherumlage (§35e EnWG) |
0,25 ct/kWh |
SLP-Bilanzierungsumlage |
0,00 ct/kWh |
Saldo der einfließenden Belastungen |
1,83 ct/kWh |
Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe b
Allgemeine Preise Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung von Kunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.
Ersatzversorgung von Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie von beruflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Letztverbrauchern mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr im Niederdruck erfolgt zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung mit Erdgas im Versorgungsbiet der Stadtwerke Büdingen.
Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck erfolgt zu folgenden Allgemeinen Preisen:
Allgemeine Preise Ersatzversorgung |
Arbeitspreis 1) netto |
Arbeitspreis 1) brutto 2) |
Grundpreis netto |
Grundpreis brutto 2) |
Standardlastprofilkunden (SLP) ohne registrierte Leistungsmesung |
||||
10.001 bis 150.000 kWh/a |
16,00 ct/kWh |
19,04 ct/kWh |
40,00 €/Monat |
47,60 €/Monat |
über 150.000 kWh |
15,90 ct/kWh |
18,92 ct/kWh |
60,00 €/Monat |
71,40 €/Monat |
Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden) |
||||
> 1,5 Mio kWh/a |
15,80 ct/kWh |
18,80 ct/kWh |
100,00 €/Monat |
119,00 €/Monat |
1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:
Erdgassteuer |
0,55 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV) |
0,03 ct/kWh |
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) | 1,00 ct/kWh |
Gasspeicherumlage (§35e EnWG) |
0,25 ct/kWh |
SLP-Bilanzierungsumlage |
0,00 ct/kWh |
Saldo der einfließenden Belastungen |
1,83 ct/kWh |
Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.
Preisänderungen sind zum 1. und 15. eines Monats möglich und werden ausschließlich auf der Internetseite der Stadtwerke Büdingen veröffentlicht.
Preisblätter ab 01.04.2024
Sondervertragstarife
Sondervertragstarife |
Arbeitspreis 1) netto |
Arbeitspreis 1) brutto 2) |
Grundpreis netto 3) |
Grundpreis brutto 2) 3) |
Sonderverträge Haushalt und Gewerbe |
||||
Vertragliche Nennwärmeleistung |
||||
bis 29 KW (SV 1) |
11,60 ct/kWh |
13,80 ct/kWh |
9,58 €/Monat |
11,40 €/Monat |
bis 51 KW (SV 2) |
11,55 ct/kWh |
13,74 ct/kWh |
12,92 €/Monat |
15,37 €/Monat |
bis 72 KW (SV 3) |
11,50 ct/kWh |
13,69 ct/kWh |
18,75 €/Monat |
22,31 €/Monat |
Sonderverträge Großkunden |
||||
Vertragliche Nennwämreleistung > 72 kW |
||||
Zählergröße < G40 |
11,45 ct/kWh |
13,63 ct/kWh |
27,08 €/Monat |
32,23 €/Monat |
Zählergröße >= G40 |
11,40 ct/kWh |
13,57 ct/kWh |
83,33 €/Monat |
99,16 €/Monat |
1) Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,550 ct/kWh, die Konzessionsabgabe nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,030 ct/kWh; die CO2-Abgabe in Höhe von 0,816 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,186 ct/kWh nach §35e Energie-wirtschaftsgesetz und die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,000ct/kWh.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.
3) Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wird, erhöht sich der monatliche Grundpreis um netto 3,00 €/Monat (brutto 3,21 €/Monat).
Allgemeine Preise Grundversorgung
Die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.
Die Abrechnung des Arbeitspreises erfolgt je nach abgenommener Jahresmenge entweder nach dem Grundversorgungstarif 1 oder dem Grundversorgungstarif 2. Der Grundversorgungstarif 1 gilt für eine abgenommene Jahresmenge bis 2.000 kWh. Bei einer abgenommenen Jahresmenge ab 2.001 kWh gilt der Grundversorgungstarif 2. Die Jahresabrechnung erfolgt automatisch nach der für den Kunden günstigeren Stufe.
Allgemeine Preise Grundversorgung |
Arbeitspreis 1) netto |
Arbeitspreis 2) brutto |
Grundpreis netto |
Grundpreis brutto |
Grundversorgungstarif 1 |
||||
bis 2.000 kWh/a |
14,90 ct/kWh |
17,73 ct/kWh |
4,17 €/Monat |
4,96 €/Monat |
50,04 €/Jahr |
59,55 €/Monat |
|||
Grundversorgungstarif 1 |
||||
ab 2.001 kWh/a |
13,05 ct/kWh |
15,53 ct/kWh |
10,42 €/Monat |
12,40 €/Monat |
125,04 €/Jahr |
148,80 €/Jahr |
1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:
Erdgassteuer |
0,550ct/kWh |
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV) |
0,030 ct/kWh |
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) | 0,816 ct/kWh |
Gasspeicherumlage (§35e EnWG) |
0,186 ct/kWh |
SLP-Bilanzierungsumlage |
0,000 ct/kWh |
Saldo der einfließenden Belastungen |
1,582 ct/kWh |
Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.
Allgemeine Preise Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung von Kunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.
Ersatzversorgung von Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie von beruflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Letztverbrauchern mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr im Niederdruck erfolgt zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung mit Erdgas im Versorgungsbiet der Stadtwerke Büdingen.
Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck erfolgt zu folgenden Allgemeinen Preisen:
Allgemeine Preise Ersatzversorgung |
Arbeitspreis 1) netto |
Arbeitspreis 1) brutto 2) |
Grundpreis netto |
Grundpreis brutto 2) |
Standardlastprofilkunden (SLP) ohne registrierte Leistungsmesung |
||||
10.001 bis 150.000 kWh/a |
17,00 ct/kWh |
20,23 ct/kWh |
40,00 €/Monat |
47,60 €/Monat |
über 150.000 kWh |
16,90 ct/kWh |
20,11 ct/kWh |
60,00 €/Monat |
71,40 €/Monat |
Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden) |
||||
> 1,5 Mio kWh/a |
16,80 ct/kWh |
19,99 ct/kWh |
100,00 €/Monat |
119,00 €/Monat |
1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:
Erdgassteuer |
0,550 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV) |
0,030 ct/kWh |
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) | 0,816 ct/kWh |
Gasspeicherumlage (§35e EnWG) |
0,186 ct/kWh |
SLP-Bilanzierungsumlage |
0,000 ct/kWh |
Saldo der einfließenden Belastungen |
1,582 ct/kWh |
Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.
Preisänderungen sind zum 1. und 15. eines Monats möglich und werden ausschließlich auf der Internetseite der Stadtwerke Büdingen veröffentlicht.
Preisblätter ab 01.01.2024
Sondervertragstarife
Sondervertragstarife |
Arbeitspreis 1) netto |
Arbeitspreis 1) brutto 2) |
Grundpreis netto 3) |
Grundpreis brutto 2) 3) |
Sonderverträge Haushalt und Gewerbe |
||||
Vertragliche Nennwärmeleistung |
||||
bis 29 KW (SV 1) |
11,60 ct/kWh |
12,41 ct/kWh |
9,58 €/Monat |
10,25 €/Monat |
bis 51 KW (SV 2) |
11,55 ct/kWh |
12,36 ct/kWh |
12,92 €/Monat |
13,82 €/Monat |
bis 72 KW (SV 3) |
11,50 ct/kWh |
12,31 ct/kWh |
18,75 €/Monat |
20,06 €/Monat |
Sonderverträge Großkunden |
||||
Vertragliche Nennwämreleistung > 72 kW |
||||
Zählergröße < G40 |
11,45 ct/kWh |
12,25 ct/kWh |
27,08 €/Monat |
28,98 €/Monat |
Zählergröße >= G40 |
11,40 ct/kWh |
12,20 ct/kWh |
83,33 €/Monat |
89,16 €/Monat |
1) Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,550 ct/kWh, die Konzessionsabgabe nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,030 ct/kWh; die CO2-Abgabe in Höhe von 0,816 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,145 ct/kWh nach §35e Energie-wirtschaftsgesetz und die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,000ct/kWh.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist gesetzlich zeitlich befristet bis zum 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.
3) Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wird, erhöht sich der monatliche Grundpreis um netto 3,00 €/Monat (brutto 3,21 €/Monat).
Allgemeine Preise Grundversorgung
Die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.
Die Abrechnung des Arbeitspreises erfolgt je nach abgenommener Jahresmenge entweder nach dem Grundversorgungstarif 1 oder dem Grundversorgungstarif 2. Der Grundversorgungstarif 1 gilt für eine abgenommene Jahresmenge bis 2.000 kWh. Bei einer abgenommenen Jahresmenge ab 2.001 kWh gilt der Grundversorgungstarif 2. Die Jahresabrechnung erfolgt automatisch nach der für den Kunden günstigeren Stufe.
Allgemeine Preise Grundversorgung |
Arbeitspreis 1) netto |
Arbeitspreis 2) brutto |
Grundpreis netto |
Grundpreis brutto |
Grundversorgungstarif 1 |
||||
bis 2.000 kWh/a |
14,90 ct/kWh |
15,94 ct/kWh |
4,17 €/Monat |
4,46 €/Monat |
50,04 €/Jahr |
53,54 €/Monat |
|||
Grundversorgungstarif 1 |
||||
ab 2.001 kWh/a |
13,05 ct/kWh |
13,96 ct/kWh |
10,42 €/Monat |
11,15 €/Monat |
125,04 €/Jahr |
133,79 €/Jahr |
1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:
Erdgassteuer |
0,550ct/kWh |
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV) |
0,030 ct/kWh |
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) | 0,816 ct/kWh |
Gasspeicherumlage (§35e EnWG) |
0,145 ct/kWh |
SLP-Bilanzierungsumlage |
0,000 ct/kWh |
Saldo der einfließenden Belastungen |
1,451 ct/kWh |
Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist gesetzlich zeitlich befristet bis zum 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.
Allgemeine Preise Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung von Kunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.
Ersatzversorgung von Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie von beruflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Letztverbrauchern mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr im Niederdruck erfolgt zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung mit Erdgas im Versorgungsbiet der Stadtwerke Büdingen.
Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck erfolgt zu folgenden Allgemeinen Preisen:
Allgemeine Preise Ersatzversorgung |
Arbeitspreis 1) netto |
Arbeitspreis 1) brutto 2) |
Grundpreis netto |
Grundpreis brutto 2) |
Standardlastprofilkunden (SLP) ohne registrierte Leistungsmesung |
||||
10.001 bis 150.000 kWh/a |
17,00 ct/kWh |
18,19 ct/kWh |
40,00 €/Monat |
42,80 €/Monat |
über 150.000 kWh |
16,90 ct/kWh |
18,08 ct/kWh |
60,00 €/Monat |
64,20 €/Monat |
Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden) |
||||
> 1,5 Mio kWh/a |
16,80 ct/kWh |
17,98 ct/kWh |
100,00 €/Monat |
107,00 €/Monat |
1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:
Erdgassteuer |
0,550 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV) |
0,030 ct/kWh |
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) | 0,816 ct/kWh |
Gasspeicherumlage (§35e EnWG) |
0,145 ct/kWh |
SLP-Bilanzierungsumlage |
0,000 ct/kWh |
Saldo der einfließenden Belastungen |
1,451 ct/kWh |
Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist gesetzlich zeitlich befristet bis zum 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.
Preisänderungen sind zum 1. und 15. eines Monats möglich und werden ausschließlich auf der Internetseite der Stadtwerke Büdingen veröffentlicht.
Preisblätter ab 01.01.2023
Sondervertragstarife
Sondervertragstarife |
Arbeitspreis 1) netto |
Arbeitspreis 1) brutto 2) |
Grundpreis netto 3) |
Grundpreis brutto 2) 3) |
Sonderverträge Haushalt und Gewerbe |
||||
Vertragliche Nennwärmeleistung |
||||
bis 29 KW (SV 1) |
22,20 ct/kWh |
23,75 ct/kWh |
9,58 €/Monat |
10,25 €/Monat |
bis 51 KW (SV 2) |
22,15 ct/kWh |
23,70 ct/kWh |
12,92 €/Monat |
13,82 €/Monat |
bis 72 KW (SV 3) |
22,10 ct/kWh |
23,65 ct/kWh |
18,75 €/Monat |
20,06 €/Monat |
Sonderverträge Großkunden |
||||
Vertragliche Nennwämreleistung > 72 kW |
||||
Zählergröße < G40 |
22,05 ct/kWh |
23,59 ct/kWh |
27,08 €/Monat |
29,89 €/Monat |
Zählergröße >= G40 |
22,00ct/kWh |
23,54 ct/kWh |
83,33 €/Monat |
89,16 €/Monat |
1) Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh, die Konzessionsabgabe nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,03 ct/kWh; die CO2-Abgabe in Höhe von 0,55 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh nach §35e Energie-wirtschaftsgesetz und die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,570 ct/kWh.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist zeitlich befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024. Die Ab¬rechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Abrechnung gesetzlich festgesetzten Höhe berechnet.
3) Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wird, erhöht sich der monatliche Grundpreis um netto 3,00 €/Monat (brutto 3,21 €/Monat).
Allgemeine Preise Grundversorgung
Die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.
Die Abrechnung des Arbeitspreises erfolgt je nach abgenommener Jahresmenge entweder nach dem Grundversorgungstarif 1 oder dem Grundversorgungstarif 2. Der Grundversorgungstarif 1 gilt für eine abgenommene Jahresmenge bis 2.000 kWh. Bei einer abgenommenen Jahresmenge ab 2.001 kWh gilt der Grundversorgungstarif 2. Die Jahresabrechnung erfolgt automatisch nach der für den Kunden günstigeren Stufe.
Allgemeine Preise Grundversorgung |
Arbeitspreis 1) netto |
Arbeitspreis 2) brutto |
Grundpreis netto |
Grundpreis brutto |
Grundversorgungstarif 1 |
||||
bis 2.000 kWh/a |
26,05 ct/kWh |
28,36 ct/kWh |
4,17 €/Monat |
4,46 €/Monat |
50,04 €/Jahr |
53,54 €/Monat |
|||
Grundversorgungstarif 1 |
||||
ab 2.001 kWh/a |
23,30 ct/kWh |
24,93 ct/kWh |
10,42 €/Monat |
11,15 €/Monat |
125,04 €/Jahr |
133,79 €/Jahr |
1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:
Erdgassteuer |
0,550ct/kWh |
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV) |
0,030 ct/kWh |
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) | 0,550 ct/kWh |
Gasspeicherumlage (§35e EnWG) |
0,059 ct/kWh |
SLP-Bilanzierungsumlage |
0,000 ct/kWh |
Saldo der einfließenden Belastungen |
1,189 ct/kWh |
Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.
Allgemeine Preise Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung von Kunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.
Ersatzversorgung von Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie von beruflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Letztverbrauchern mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr im Niederdruck erfolgt zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung mit Erdgas im Versorgungsbiet der Stadtwerke Büdingen.
Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck erfolgt zu folgenden Allgemeinen Preisen:
Allgemeine Preise Ersatzversorgung |
Arbeitspreis 1) netto |
Arbeitspreis 1) brutto 2) |
Grundpreis netto |
Grundpreis brutto 2) |
Standardlastprofilkunden (SLP) ohne registrierte Leistungsmesung |
||||
10.001 bis 150.000 kWh/a |
30,00 ct/kWh |
32,10 ct/kWh |
40,00 €/Monat |
42,80 €/Monat |
über 150.000 kWh |
29,90 ct/kWh |
32,00 ct/kWh |
60,00 €/Monat |
64,20 €/Monat |
Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden) |
||||
> 1,5 Mio kWh/a |
29,80 ct/kWh |
21,89 ct/kWh |
100,00 €/Monat |
107,00 €/Monat |
1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:
SLP Kunden |
RLM-Kunden |
|
Erdgassteuer |
0,550 ct/kWh |
0,550 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV) |
0,030 ct/kWh |
0,030 ct/kWh |
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) | 0,550 ct/kWh |
0,550 ct/kWh |
Gasspeicherumlage (§35e EnWG) |
0,059 ct/kWh |
0,059 ct/kWh |
SLP-Bilanzierungsumlage |
0,570 ct/kWh |
0,390 ct/kWh |
Saldo der einfließenden Belastungen |
1,759 ct/kWh |
1,579 ct/kWh |
Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.
Preisänderungen sind zum 1. und 15. eines Monats möglich und werden ausschließlich auf unserer Internetseite
veröffentlicht.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist zeitlich befristet vom 01.10.22 bis 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Abrechnung gesetzlich festgesetzten Höhe berechnet.