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Erdgastarife

Nachdem sich die Preise für Erdgas an den Handelsmärkte wieder stabilisiert haben, konnten auch die Stadtwerke Büdingen für das kommende Jahr Erdgas zu deutlich günstigeren Konditionen beschaffen.

Diese Vorteile im Energieeinkauf geben wir selbstverständlich gerne an unsere Kunden weiter und senken unsere Gaspreise auch wieder zum 01.01.2026.

Sollten Sie Ihr Gas noch in einem unserer Grundversorgungstarife beziehen, empfiehlt sich gegebenenfalls ein Wechsel in einen unserer deutlich günstigeren Sondervertragstarife für Haushalts-, Gewerbe- und Großkunden. Unsere Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne!

Preisblätter ab 01.01.2026

Sondervertragstarife

Sondervertragstarife

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 1)

brutto 2)

Grundpreis

netto 3)

Grundpreis

brutto 2) 3)

Sonderverträge Haushalt und Gewerbe
Vertragliche Nennwärmeleistung
bis 29 KW (SV 1)
8,75 ct/kWh
10,41 ct/kWh
9,58 €/Monat
11,40 €/Monat
bis 51 KW (SV 2)
8,70 ct/kWh
10,35 ct/kWh
12,92 €/Monat
15,37 €/Monat
bis 72 KW (SV 3)
8,65 ct/kWh
10,29 ct/kWh
18,75 €/Monat
22,31 €/Monat
Sonderverträge Großkunden
Vertragliche Nennwämreleistung > 72 kW
Zählergröße < G40
8,60 ct/kWh
10,23 ct/kWh
27,08 €/Monat
32,23 €/Monat
Zählergröße >= G40
8,55 ct/kWh
10,17 ct/kWh
83,33 €/Monat
99,16 €/Monat


1) Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh, die Konzessionsabgabe nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,03 ct/kWh; die CO2-Abgabe in Höhe von 1,18 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,00 ct/kWh nach §35e Energie-wirtschaftsgesetz und die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,00 ct/kWh.

Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.

2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.

3) Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wird, erhöht sich der monatliche Grundpreis um netto 3,00 €/Monat (brutto 3,21 €/Monat).

Allgemeine Preise Grundversorgung

Die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.


Die Abrechnung des Arbeitspreises erfolgt je nach abgenommener Jahresmenge entweder nach dem Grundversorgungstarif 1 oder dem Grundversorgungstarif 2. Der Grundversorgungstarif 1 gilt für eine abgenommene Jahresmenge bis 2.000 kWh. Bei einer abgenommenen Jahresmenge ab 2.001 kWh gilt der Grundversorgungstarif 2. Die Jahresabrechnung erfolgt automatisch nach der für den Kunden günstigeren Stufe.

Die Preise der Grundversorgung zum 01.01.2026 sind bis zur Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vorläufig.


Allgemeine Preise

Grundversorgung

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 2)

brutto

Grundpreis

netto

Grundpreis

brutto

Grundversorgungstarif 1
bis 2.000 kWh/a
11,26 ct/kWh
13,40 ct/kWh
4,17 €/Monat
4,96 €/Monat



50,04 €/Jahr
59,55 €/Monat

Grundversorgungstarif 1

ab 2.001 kWh/a
9,86 ct/kWh
11,73 ct/kWh
10,42 €/Monat
12,40 €/Monat



125,04 €/Jahr
148,80 €/Jahr

1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:

Erdgassteuer
0,55 ct/kWh
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV)
0,03 ct/kWh
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) 1,18 ct/kWh
Gasspeicherumlage (§35e EnWG)
0,00 ct/kWh
SLP-Bilanzierungsumlage
0,00 ct/kWh
Saldo der einfließenden Belastungen
1,76 ct/kWh

Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.

2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwert­steuer­satz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe b

Allgemeine Preise Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung von Kunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.

Ersatzversorgung von Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie von beruflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Letztverbrauchern mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr im Niederdruck erfolgt zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung mit Erdgas im Versorgungsbiet der Stadtwerke Büdingen.

Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck erfolgt zu folgenden Allgemeinen Preisen:

Allgemeine Preise

Ersatzversorgung

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 1)

brutto 2)

Grundpreis

netto

Grundpreis

brutto 2)

Standardlastprofilkunden (SLP) ohne registrierte Leistungsmesung
10.001 bis 150.000 kWh/a
12,96 ct/kWh
15,42 ct/kWh
40,00 €/Monat
47,60 €/Monat
über 150.000 kWh
12,88 ct/kWh
15,33 ct/kWh
60,00 €/Monat
71,40 €/Monat
Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden)
> 1,5 Mio kWh/a
12,80 ct/kWh

15,23 ct/kWh

100,00 €/Monat
119,00 €/Monat

1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:

Erdgassteuer
0,55 ct/kWh
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV)
0,03 ct/kWh
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) 1,18 ct/kWh
Gasspeicherumlage (§35e EnWG)
0,00 ct/kWh
SLP-Bilanzierungsumlage
0,00 ct/kWh
Saldo der einfließenden Belastungen
1,76 ct/kWh

Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Ener­gie­­lieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.

2)    Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und be­inhalten einen Mehrwert­steuer­satz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe be­rechnet.

Preisänderungen sind zum 1. und 15. eines Monats möglich und werden ausschließlich auf der Internetseite der Stadt­werke Büdingen ver­öffentlicht.






Preisblätter ab 01.01.2025

Sondervertragstarife

Sondervertragstarife

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 1)

brutto 2)

Grundpreis

netto 3)

Grundpreis

brutto 2) 3)

Sonderverträge Haushalt und Gewerbe
Vertragliche Nennwärmeleistung
bis 29 KW (SV 1)
10,80 ct/kWh
12,85 ct/kWh
9,58 €/Monat
11,40 €/Monat
bis 51 KW (SV 2)
10,75 ct/kWh
12,79 ct/kWh
12,92 €/Monat
15,37 €/Monat
bis 72 KW (SV 3)
10,70 ct/kWh
12,73 ct/kWh
18,75 €/Monat
22,31 €/Monat
Sonderverträge Großkunden
Vertragliche Nennwämreleistung > 72 kW
Zählergröße < G40
10,65 ct/kWh
12,67 ct/kWh
27,08 €/Monat
32,23 €/Monat
Zählergröße >= G40
10,60 ct/kWh
12,61 ct/kWh
83,33 €/Monat
99,16 €/Monat


1) Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh, die Konzessionsabgabe nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,03 ct/kWh; die CO2-Abgabe in Höhe von 1,00 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,25 ct/kWh nach §35e Energie-wirtschaftsgesetz und die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,00 ct/kWh.

2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.

3) Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wird, erhöht sich der monatliche Grundpreis um netto 3,00 €/Monat (brutto 3,21 €/Monat).

Allgemeine Preise Gundversorgung

Die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.


Die Abrechnung des Arbeitspreises erfolgt je nach abgenommener Jahresmenge entweder nach dem Grundversorgungstarif 1 oder dem Grundversorgungstarif 2. Der Grundversorgungstarif 1 gilt für eine abgenommene Jahresmenge bis 2.000 kWh. Bei einer abgenommenen Jahresmenge ab 2.001 kWh gilt der Grundversorgungstarif 2. Die Jahresabrechnung erfolgt automatisch nach der für den Kunden günstigeren Stufe.


Allgemeine Preise

Grundversorgung

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 2)

brutto

Grundpreis

netto

Grundpreis

brutto

Grundversorgungstarif 1
bis 2.000 kWh/a
13,90 ct/kWh
16,54 ct/kWh
4,17 €/Monat
4,96 €/Monat



50,04 €/Jahr
59,55 €/Monat

Grundversorgungstarif 1

ab 2.001 kWh/a
12,17 ct/kWh
14,48 ct/kWh
10,42 €/Monat
12,40 €/Monat



125,04 €/Jahr
148,80 €/Jahr

1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:

Erdgassteuer
0,55 ct/kWh
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV)
0,03 ct/kWh
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) 1,00 ct/kWh
Gasspeicherumlage (§35e EnWG)
0,25 ct/kWh
SLP-Bilanzierungsumlage
0,00 ct/kWh
Saldo der einfließenden Belastungen
1,83 ct/kWh

Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.

2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwert­steuer­satz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe b

Allgemeine Preise Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung von Kunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.

Ersatzversorgung von Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie von beruflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Letztverbrauchern mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr im Niederdruck erfolgt zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung mit Erdgas im Versorgungsbiet der Stadtwerke Büdingen.

Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck erfolgt zu folgenden Allgemeinen Preisen:

Allgemeine Preise

Ersatzversorgung

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 1)

brutto 2)

Grundpreis

netto

Grundpreis

brutto 2)

Standardlastprofilkunden (SLP) ohne registrierte Leistungsmesung
10.001 bis 150.000 kWh/a
16,00 ct/kWh
19,04 ct/kWh
40,00 €/Monat
47,60 €/Monat
über 150.000 kWh
15,90 ct/kWh
18,92 ct/kWh
60,00 €/Monat
71,40 €/Monat
Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden)
> 1,5 Mio kWh/a
15,80 ct/kWh
18,80 ct/kWh
100,00 €/Monat
119,00 €/Monat

1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:

Erdgassteuer
0,55 ct/kWh
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV)
0,03 ct/kWh
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) 1,00 ct/kWh
Gasspeicherumlage (§35e EnWG)
0,25 ct/kWh
SLP-Bilanzierungsumlage
0,00 ct/kWh
Saldo der einfließenden Belastungen
1,83 ct/kWh

Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Ener­gie­­lieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.

2)    Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und be­inhalten einen Mehrwert­steuer­satz von 19%. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe be­rechnet.

Preisänderungen sind zum 1. und 15. eines Monats möglich und werden ausschließlich auf der Internetseite der Stadt­werke Büdingen ver­öffentlicht.