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Erdgastarife

Nachdem sich die Preise für Erdgas an den Handelsmärkte wieder stabilisiert haben, konnten auch die Stadtwerke Büdingen für das kommende Jahr Erdgas zu deutlich günstigeren Konditionen beschaffen.

Diese Vorteile im Energieeinkauf geben wir selbstverständlich gerne an unsere Kunden weiter und senken unsere Gaspreise zum 01.01.2024.

Je nach Tarif beträgt die Reduzierung der Arbeitspreise je Kilowattstunde rund 43 bis 48%.

Sollten Sie Ihr Gas noch in einem unserer Grundversorgungstarife beziehen, empfiehlt sich gegebenenfalls ein Wechsel in einen unserer deutlich günstigeren Sondervertragstarife für Haushalts-, Gewerbe- und Großkunden. Unsere Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne!

Preisblätter ab 01.01.2024


Sondervertragstarife

Sondervertragstarife

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 1)

brutto 2)

Grundpreis

netto 3)

Grundpreis

brutto 2) 3)

Sonderverträge Haushalt und Gewerbe
Vertragliche Nennwärmeleistung
bis 29 KW (SV 1)
11,60 ct/kWh
12,41 ct/kWh
9,58 €/Monat
10,25 €/Monat
bis 51 KW (SV 2)
11,55 ct/kWh
12,36 ct/kWh
12,92 €/Monat
13,82 €/Monat
bis 72 KW (SV 3)
11,50 ct/kWh
12,31 ct/kWh
18,75 €/Monat
20,06 €/Monat
Sonderverträge Großkunden
Vertragliche Nennwämreleistung > 72 kW
Zählergröße < G40
11,45 ct/kWh
12,25 ct/kWh
27,08 €/Monat
28,98 €/Monat
Zählergröße >= G40
11,40 ct/kWh
12,20 ct/kWh
83,33 €/Monat
89,16 €/Monat


1) Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,550 ct/kWh, die Konzessionsabgabe nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,030 ct/kWh; die CO2-Abgabe in Höhe von 0,816 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,145 ct/kWh nach §35e Energie-wirtschaftsgesetz und die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,000ct/kWh.

2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist gesetzlich zeitlich befristet bis zum 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.

3) Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wird, erhöht sich der monatliche Grundpreis um netto 3,00 €/Monat (brutto 3,21 €/Monat).

Allgemeine Preise Grundversorgung

Die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.


Die Abrechnung des Arbeitspreises erfolgt je nach abgenommener Jahresmenge entweder nach dem Grundversorgungstarif 1 oder dem Grundversorgungstarif 2. Der Grundversorgungstarif 1 gilt für eine abgenommene Jahresmenge bis 2.000 kWh. Bei einer abgenommenen Jahresmenge ab 2.001 kWh gilt der Grundversorgungstarif 2. Die Jahresabrechnung erfolgt automatisch nach der für den Kunden günstigeren Stufe.

Allgemeine Preise

Grundversorgung

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 2)

brutto

Grundpreis

netto

Grundpreis

brutto

Grundversorgungstarif 1
bis 2.000 kWh/a
14,90 ct/kWh
15,94 ct/kWh
4,17 €/Monat
4,46 €/Monat



50,04 €/Jahr
53,54 €/Monat

Grundversorgungstarif 1

ab 2.001 kWh/a
13,05 ct/kWh
13,96 ct/kWh
10,42 €/Monat
11,15 €/Monat



125,04 €/Jahr
133,79 €/Jahr

1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:

Erdgassteuer
0,550ct/kWh
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV)
0,030 ct/kWh
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) 0,816 ct/kWh
Gasspeicherumlage (§35e EnWG)
0,145 ct/kWh
SLP-Bilanzierungsumlage
0,000 ct/kWh
Saldo der einfließenden Belastungen
1,451 ct/kWh

Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.

2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwert­steuer­satz von 7%. Dieser redu­zierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist gesetzlich zeitlich befristet bis zum 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe berechnet.

Allgemeine Preise Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung von Kunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.

Ersatzversorgung von Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie von beruflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Letztverbrauchern mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr im Niederdruck erfolgt zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung mit Erdgas im Versorgungsbiet der Stadtwerke Büdingen.

Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck erfolgt zu folgenden Allgemeinen Preisen:

Allgemeine Preise

Ersatzversorgung

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 1)

brutto 2)

Grundpreis

netto

Grundpreis

brutto 2)

Standardlastprofilkunden (SLP) ohne registrierte Leistungsmesung
10.001 bis 150.000 kWh/a
17,00 ct/kWh
18,19 ct/kWh
40,00 €/Monat
42,80 €/Monat
über 150.000 kWh
16,90 ct/kWh
18,08 ct/kWh
60,00 €/Monat
64,20 €/Monat
Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden)
> 1,5 Mio kWh/a
16,80 ct/kWh
17,98 ct/kWh
100,00 €/Monat
107,00 €/Monat

1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:

Erdgassteuer
0,550 ct/kWh
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV)
0,030 ct/kWh
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) 0,816 ct/kWh
Gasspeicherumlage (§35e EnWG)
0,145 ct/kWh
SLP-Bilanzierungsumlage
0,000 ct/kWh
Saldo der einfließenden Belastungen
1,451 ct/kWh

Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Ener­gie­­lieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.

2)    Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und be­inhalten einen Mehrwert­steuer­satz von 7%. Dieser redu­zierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist gesetzlich zeitlich befristet bis zum 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der für den Abrechnungszeitraum gesetzlich geltenden Höhe be­rechnet.

Preisänderungen sind zum 1. und 15. eines Monats möglich und werden ausschließlich auf der Internetseite der Stadt­werke Büdingen ver­öffentlicht.



Preisblätter ab 01.01.2023

Sondervertragstarife

Sondervertragstarife

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 1)

brutto 2)

Grundpreis

netto 3)

Grundpreis

brutto 2) 3)

Sonderverträge Haushalt und Gewerbe
Vertragliche Nennwärmeleistung
bis 29 KW (SV 1)
22,20 ct/kWh
23,75 ct/kWh
9,58 €/Monat
10,25 €/Monat
bis 51 KW (SV 2)
22,15 ct/kWh
23,70 ct/kWh
12,92 €/Monat
13,82 €/Monat
bis 72 KW (SV 3)
22,10 ct/kWh
23,65 ct/kWh
18,75 €/Monat
20,06 €/Monat
Sonderverträge Großkunden
Vertragliche Nennwämreleistung > 72 kW
Zählergröße < G40
22,05 ct/kWh
23,59 ct/kWh
27,08 €/Monat
29,89 €/Monat
Zählergröße >= G40
22,00ct/kWh
23,54 ct/kWh
83,33 €/Monat
89,16 €/Monat

1) Die Netto-Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh, die Konzessionsabgabe nach §2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in Höhe von 0,03 ct/kWh; die CO2-Abgabe in Höhe von 0,55 ct/kWh nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh nach §35e Energie-wirtschaftsgesetz und die Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,570 ct/kWh.

2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist zeitlich befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024. Die Ab¬rechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Abrechnung gesetzlich festgesetzten Höhe berechnet.

3) Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wird, erhöht sich der monatliche Grundpreis um netto 3,00 €/Monat (brutto 3,21 €/Monat).

Allgemeine Preise Grundversorgung

Die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.

Die Abrechnung des Arbeitspreises erfolgt je nach abgenommener Jahresmenge entweder nach dem Grundversorgungstarif 1 oder dem Grundversorgungstarif 2. Der Grundversorgungstarif 1 gilt für eine abgenommene Jahresmenge bis 2.000 kWh. Bei einer abgenommenen Jahresmenge ab 2.001 kWh gilt der Grundversorgungstarif 2. Die Jahresabrechnung erfolgt automatisch nach der für den Kunden günstigeren Stufe.

Allgemeine Preise

Grundversorgung

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 2)

brutto

Grundpreis

netto

Grundpreis

brutto

Grundversorgungstarif 1
bis 2.000 kWh/a
26,05 ct/kWh
28,36 ct/kWh
4,17 €/Monat
4,46 €/Monat



50,04 €/Jahr
53,54 €/Monat

Grundversorgungstarif 1

ab 2.001 kWh/a
23,30 ct/kWh
24,93 ct/kWh
10,42 €/Monat
11,15 €/Monat



125,04 €/Jahr
133,79 €/Jahr

1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:

Erdgassteuer
0,550ct/kWh
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV)
0,030 ct/kWh
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) 0,550 ct/kWh
Gasspeicherumlage (§35e EnWG)
0,059 ct/kWh
SLP-Bilanzierungsumlage
0,000 ct/kWh
Saldo der einfließenden Belastungen
1,189 ct/kWh

Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.

2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwert¬steuer¬satz von 7%. Dieser redu¬zierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist zeitlich befristet vom 01.10.22 bis 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Abrechnung gesetzlich festgesetzten Höhe berechnet.

Allgemeine Preise Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung von Kunden mit Erdgas im Niederdruck im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Büdingen erfolgt auf der Grundlage des §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz“ (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Büdingen zur Gasgrundversorgungsverordnung.

Ersatzversorgung von Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden sowie von beruflichen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Letztverbrauchern mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 kWh pro Jahr im Niederdruck erfolgt zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung mit Erdgas im Versorgungsbiet der Stadtwerke Büdingen.

Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden im Niederdruck erfolgt zu folgenden Allgemeinen Preisen:

Allgemeine Preise

Ersatzversorgung

Arbeitspreis 1)

netto

Arbeitspreis 1)

brutto 2)

Grundpreis

netto

Grundpreis

brutto 2)

Standardlastprofilkunden (SLP) ohne registrierte Leistungsmesung
10.001 bis 150.000 kWh/a
30,00 ct/kWh
32,10 ct/kWh
40,00 €/Monat
42,80 €/Monat
über 150.000 kWh
29,90 ct/kWh
32,00 ct/kWh
60,00 €/Monat
64,20 €/Monat
Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM-Kunden)
> 1,5 Mio kWh/a
29,80 ct/kWh
21,89 ct/kWh
100,00 €/Monat
107,00 €/Monat

1) Staatliche / gesetzliche Belastungen (inkl. Umlagen), die in die Kalkulation des Netto-Arbeitspreises eingeflossen sind:


SLP Kunden
RLM-Kunden
Erdgassteuer
0,550 ct/kWh
0,550 ct/kWh
Konzessionsabgabe (§ 2 KAV)
0,030 ct/kWh
0,030 ct/kWh
CO2-Abgabe /"CO2-Preis (BEHG) 0,550 ct/kWh
0,550 ct/kWh
Gasspeicherumlage (§35e EnWG)
0,059 ct/kWh
0,059 ct/kWh
SLP-Bilanzierungsumlage
0,570 ct/kWh
0,390 ct/kWh
Saldo der einfließenden Belastungen
1,759 ct/kWh
1,579 ct/kWh

Darüber hinaus enthalten die Netto-Arbeitspreise das Entgelt für die Energielieferung, die Netzentgelte und das Entgelt für den Messstellenbetrieb.
Preisänderungen sind zum 1. und 15. eines Monats möglich und werden ausschließlich auf unserer Internetseite
veröffentlicht.
2) Die Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet und beinhalten einen Mehrwertsteuersatz von 7%. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas ist zeitlich befristet vom 01.10.22 bis 31.03.2024. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen; die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Abrechnung gesetzlich festgesetzten Höhe berechnet.