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Sonderwasserzähler / Gartenwasserzähler

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Büdingen ist der Gebührenmaßstab für Schmutzwasser der Frischwasserverbrauch eines Grundstücks. Frischwasser, das nachweislich nicht der Kanalisation und Kläranlage zugeführt wird, kann von der Schmutzwassergebühr befreit werden. Dies kann zum Beispiel für zur Gartenbewässerung oder der Tränkung von Vieh verwendetes Wasser in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist die Installation eines geeichten Sonderwasserzählers.

Was sind die Voraussetzungen für einen Sonderwasserzähler?

  • Da es sich bei Sonderwasserzählern um Abrechnungszähler handelt, dürfen nur geeichte Zähler verwendet werden. Die Eichgültigkeit eines Zählers beträgt 6 Jahre (nach Herstellung).
  • In Büdingen werden Zähler ausschließlich durch die Stadtwerke Büdingen (oder ihre Bevollmächtigten) gesetzt und getauscht. Für den Wasserzähler wird eine Zählergebühr gemäß Wasserversorgungs-satzung der Stadt Büdingen erhoben.
  • Vor dem Einbau eines Sonderwasserzählers hat der Eigentümer die Hausinstallation von einem eingetragenen Installationsunternehmen anpassen bzw. vorbereiten zu lassen.
  • Die Installation hat gemäß dem technischen Regelwerk zu erfolgen. U.a. sind eine Wasserzähler-Einbaugarnitur („Wasserzählerplatte“) und zugelassene Außenzapfventile vorzusehen.
  • Die detaillierten technischen Anforderungen können Sie den Technischen Bedingungen der Stadtwerke Büdingen für Sonderwasserzähler entnehmen.
  • Für jedes Grundstück kann nur ein Sonderwasserzähler beantragt werden.

Welche Kosten fallen an?

Es ist zu unterscheiden in Installationskosten in der Hausinstallation, einmalige Kosten für die Abnahme der Installation und das Setzen eines Zählers durch die Stadtwerke Büdingen sowie laufende Kosten für die Zählermiete.

Installationskosten:

    • Die Kosten für die Anpassung der Hausinstallation sind sehr individuell und hängen stark von den Gegebenheiten vor Ort ab. Eine Kostenschätzung ist den Stadtwerken Büdingen nicht möglich, sondern muss von einem Installationsunternehmen vorgenommen werden.
    • Eine Wasserzähler-Einbauagarnitur kann privat, über den Installateur oder die Stadtwerke Büdingen besorgt werden. Die Einbauarmatur kostet rd. 80 €.

Einmalige Kosten (Stadtwerke Büdingen):

    • Die Abnahme der Installation und das Setzen des Zählers berechnen die Stadtwerke Büdingen nach Aufwand. Zur Anwendung kommen die jeweils aktuellen Stundenverrechnungssätze. Es ist mit Kosten von rd. 40 € zu rechnen.

Laufende Kosten (Zählergebühr)

    • Die Zählermiete bemisst sich nach der Wasserversorgungssatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Aktuell beträgt die Zählergebühr für einen Wasserzähler (QN 2,5) 4,28 € brutto je angefangenem Kalendermonat, also 51,36 € (brutto) pro Jahr.
    • Neben den Zählerkosten sind in der Zählermiete der turnusmäßige Zählerwechsel (alle 6 Jahre), die Ablesung

Rechnet sich ein Sonderwasserzähler?

  • Ob sich ein Sonderwasserzähler für Sie rechnet, hängt maßgeblich von den Installationskosten und dem Wasserverbrauch ab. Die nachfolgende Berechnung kann Ihnen helfen, die Wirtschaftlichkeit für Ihren Fall einzuschätzen.

Betrachtung über 10 Jahre

Installation (inkl. Wasserzählerplatte) ca. 300 € (brutto)
Einmalige Kosten Stadtwerke Büdingen ca. 40 € (brutto)
Zählergebühr ca. 510 € (brutto)
  ca. 850 € (brutto)

Einsparung Schmutzwassergebühr

bei 15 m3/Jahr * 3,25€/m3(rd. 50 €/ Jahr)

ca. 500 € (brutto)


  • Die Beispielrechnung zeigt, dass sich der Einbau eines Sonderwasserzählers nur bei hohen Verbräuchen über einen langen Zeitraum rechnet.

Wie beantrage ich einen Sonderwasserzähler?

  • Sonderwasserzähler können ausschließlich vom Grundstückseigentümer beantragt werden.
  • Zur Beantragung ist das Antragsformular der Stadtwerke Büdingen zu verwenden.
  • Nach Umbau der Hausinstallation durch ein eingetragenes Installationsunternehmen erfolgt eine Abnahme und Zählersetzung durch die Stadtwerke Büdingen.
  • Vor Beginn der Installationsarbeiten ist der vorgesehene Zählerplatz mit den Stadtwerken Büdingen

Was ist sonst noch zu beachten?

  • Über Sonderwasserzähler darf nur Frischwasser entnommen werden, das nicht der Kanalisation und der Kläranlage zugeführt wird.
  • Da Wasser in Swimmingpools, Whirlpools o.ä. in der Regel mit chemischen Zusätzen versehen ist, handelt es sich hierbei um Schmutzwasser, das der Kanalisation zugeführt werden muss. Eine Befüllung von Poolanlagen darf daher nicht über den

Rechtliche Grundlagen und mitgeteilte Vorschriften / Unterlagen

  • Entwässerungssatzung und Wasserversorgungssatzung der Stadt Büdingen
  • Technisches Regelwerk, insbesondere DIN EN 806 und DIN EN 1717
  • Technische Bedingungen der Stadtwerke Büdingen für Sonderwasserzähler