Vorübergehende Chlorung und Gebot zum Abkochen des Trinkwassers im Stadtteil Wolf
Bei einer routinemäßigen Beprobung des Trinkwassers wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung in der Versorgungszone Büdingen-Wolf festgestellt. In Absprache mit dem Gesundheitsamt des Wetteraukreises werden wir das Trinkwasser vorsorglich chloren und führen Netzspülungen durch.
Da die vollständige Wirksamkeit der Desinfektionsmaßnahme eine gewisse Zeit benötigt, wird empfohlen, das Wasser vorsorglich mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken sowie zum Zähneputzen verwenden. Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) sowie für das Waschen von Wäsche kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden.
Die Chlorzugabe erfolgt gemäß den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung. Das Trinkwasser wird bei der Einspeisung in das Netz bis zu einem Restgehalt von maximal 0,3 mg/l gechlort. Durch die Chlorzugabe werden mögliche Keime im Netz zuverlässig abgetötet.
Auch wenn das gechlorte Trinkwasser einen eigenen Geruch und Geschmack aufweist, ist es bei der zugegebenen Chlorkonzentration nicht gesundheitsschädlich. Da manche Fische sensibel auf Chlor reagieren, sollte gechlortes Wasser jedoch möglichst nicht für Aquarien verwendet werden.
Wir werden alle betroffenen Kunden zeitnah über die Dauer der Maßnahme und die weiteren Schritte informieren.
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