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Datum: 27.08.2026

Vorübergehende Chlorung und Gebot zum Abkochen des Trinkwassers im Stadtteil Wolf

Bei einer routinemäßigen Beprobung des Trinkwassers wurde eine mikro­biologische Grenzwertüberschreitung in der Versorgungszone Büdingen-Wolf festgestellt. In Absprache mit dem Gesundheitsamt des Wetteraukreises werden wir das Trinkwasser vorsorglich chloren und führen Netzspülungen durch.

Da die vollständige Wirksamkeit der Desinfektionsmaßnahme eine gewisse Zeit benötigt, wird empfohlen, das Wasser vorsorglich mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken sowie zum Zähneputzen verwenden. Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) sowie für das Waschen von Wäsche kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden.

Die Chlorzugabe erfolgt gemäß den Grenzwerten der Trinkwasserver­ordnung. Das Trinkwasser wird bei der Einspeisung in das Netz bis zu einem Restgehalt von maximal 0,3 mg/l gechlort. Durch die Chlorzugabe werden mögliche Keime im Netz zuverlässig abgetötet.

Auch wenn das gechlorte Trinkwasser einen eigenen Geruch und Geschmack aufweist, ist es bei der zugegebenen Chlorkonzentration nicht gesundheits­schädlich. Da manche Fische sensibel auf Chlor reagieren, sollte gechlortes Wasser jedoch möglichst nicht für Aquarien verwendet werden.

Wir werden alle betroffenen Kunden zeitnah über die Dauer der Maßnahme und die weiteren Schritte informieren. 

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Gerne stehen wir Ihnen persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag bis Freitag telefonisch unter 06042 / 8807-0 oder per Email unter info@stadtwerke-buedingen.de. Außerhalb unserer Geschäfts­zeiten erreichen Sie uns über unsere Störungshotline 0800 / 8004433.